Uehl­fel­der MdL Gabi Schmidt zum Dring­lich­keits­an­trag bzgl. der Unter­stüt­zung der Hochwassergeschädigten

MdL Gabi Schmidt
MdL Gabi Schmidt © Abgeordnetenbüro Schmidt

Gabi Schmidt: „Es ist ein Gebot der Soli­da­ri­tät, dass wir die Men­schen beim raschen Wie­der­auf­bau unterstützen“

In den stark betrof­fe­nen Hoch­was­ser­ge­bie­ten lau­fen noch immer die Auf­räum­ar­bei­ten, die Staats­re­gie­rung stellt der­weil die Wei­chen, dass für die Men­schen zumin­dest der finan­zi­el­le Scha­den gelin­dert wird: Die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Gabi Schmidt aus Uehl­feld (Freie Wäh­ler) hat sich des­halb für einen Dring­lich­keits­an­trag stark gemacht, der am Don­ners­tag im Ple­num behan­delt und auch ange­nom­men wur­de. „Es ist ein Gebot der Soli­da­ri­tät, dass wir die Men­schen beim raschen Wie­der­auf­bau unter­stüt­zen“, sagt die stell­ver­tre­ten­de Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de, die auch Mit­glied des Haus­halts­aus­schus­ses ist. Wich­tig sei jetzt, dass die Hil­fe schnell bei den Men­schen ankom­me. Genau das, die zügi­ge Bereit­stel­lung des Hilfs­pro­gram­mes und Hil­fe beim Wie­der­auf­bau, for­der­te der Dring­lich­keits­an­trag, zu dem Schmidt auch im Ple­num sprach.

„Von einem Moment auf den ande­ren sein Zuhau­se zu ver­lie­ren oder es stark beschä­digt vor­zu­fin­den, ist ein exi­sten­zi­el­ler und hoch­emo­tio­na­ler Ver­lust“, erklärt Schmidt, deren Hei­mat­ort vor weni­gen Tagen eben­falls von Über­flu­tun­gen betrof­fen war. „Des­halb lau­tet das Gebot der Stun­de, über­all dort Hil­fe zu lei­sten, wo die­se akut gebraucht wird.“ Ziel sei, die drin­gend­ste Not der Betrof­fe­nen zu lin­dern, noch bevor die Auf­bau­hil­fen des Bun­des aus­ge­zahlt werden.

Die Abge­ord­ne­te ging in ihrer Rede im Ple­num auch dar­auf ein, dass allen Betrof­fe­nen gehol­fen wer­den sol­le. Kri­tik übt sie in die­sem Zusam­men­hang dar­an, dass der Land­kreis Neustadt/​Aisch – Bad Winds­heim auf sei­ner Home­page eine Kom­men­tie­rung vor­nimmt und aus­führt, dass im Land­kreis der Abschluss einer Ele­men­tar­ver­si­che­rung mög­lich sei und des­halb ledig­lich redu­zier­te Sofort­hil­fe­be­trä­ge bewil­ligt wer­den könn­ten. „Dies ist nicht Sache des Land­rats­am­tes und außer­dem falsch“, so Schmidt. Zum einen gebe es kei­ne Gebiets­ku­lis­se, wo für einen kom­plet­ten Land­kreis dar­ge­stellt sei, dass alle Gebäu­de ver­si­cher­bar sei­en oder eben nicht. Zum ande­ren gebe es auch Här­te­fäl­le, die als sol­che geprüft wer­den müss­ten, oder Gebäu­de, die nur gegen einen uto­pi­schen Betrag zu ver­si­chern sei­en. „Das Land­rats­amt darf des­halb nicht vor­ab eine Kom­men­tie­rung vor­neh­men, ande­re Land­krei­se machen das schließ­lich auch nicht.“ Sie ruft des­halb alle Geschä­dig­ten dazu auf, Sofort­hil­fe zu beantragen.

Schmidt dank­te in die­sem Zusam­men­hang allen Ein­satz­kräf­ten und Hel­fern für ihre unmit­tel­ba­re Unter­stüt­zung vor Ort. „In solch dra­ma­ti­schen Situa­tio­nen gehen Hel­fer weit über ihre eige­nen Kräf­te hin­aus und ris­kie­ren im Dienst an ihren Mit­men­schen sogar ihr eige­nes Leben. Das ver­dient höch­sten Respekt und Dank­bar­keit“, so Schmidt.

Die Abge­ord­ne­te hat­te sich bereits früh um Hil­fen für die Hoch­was­ser­op­fer bemüht und sich unmit­tel­bar, nach­dem das Scha­dens­aus­maß klar war, unter ande­rem mit einer Unter­stüt­zungs­bit­te an Mini­ster­prä­si­dent Mar­kus Söder gewandt.