Aus dem Bau- und Umwelt­aus­schuss Göß­wein­stein: Wald­stücke müs­sen neu­em Ein­fa­mi­li­en­wohn­haus weichen

GÖS­S­WEIN­STEIN. Mit durch­wegs pri­va­ten Bau­an­trä­gen muss­ten sich die Mit­glie­der des Bau- und Umwelt­aus­schus­ses des Markt­ge­mein­de­rats wäh­rend ihrer jüng­sten Sit­zung beschäf­ti­gen. Dabei ging es auch um die Rodung von zwei klei­ne­ren Wald­stücken in Wich­sen­stein damit dort ein neu­es Ein­fa­mi­li­en­wohn­haus mit Dop­pel­ga­ra­ge gebaut wer­den kann.

Der Neu­bau soll auf dem Grund­stück mit der Flur­num­mer 49/2 der Gemar­kung Wich­sen­stein ent­ste­hen. Die­ses Grund­stück ist im Flä­chen­nut­zungs­plan als Wald- und Erho­lungs­flä­che aus­ge­wie­sen und tat­säch­lich auch zur Hälf­te bewal­det. Um sein Grund­stück bebau­en zu kön­nen, hat­te der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer nun einen Antrag zur Rodung auf sei­nem eige­nem Grund­stück und dem des Nach­barn gestellt, damit die Baum­fall­gren­ze ein­ge­hal­ten wer­den kann. Auf einer Flä­che von 600 Qua­drat­me­tern auf sei­nem eige­nen 1448 Qua­drat­me­ter gro­ßen Grund­stück und auf einer Flä­che von zir­ka 200 Qua­drat­me­tern auf dem 12 649 Qua­drat­me­ter gro­ßem Wald­grund­stück des Nach­barn müs­sen die Bäu­me gefällt wer­den, damit der Haus­bau mög­lich wird. Die Räte erteil­ten sowohl für die bei­den Rodungs­an­trä­ge als auch für die Bau­vor­anfra­ge für das Wohn­haus das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men unter der Vor­aus­set­zung das die not­wen­di­gen Rodungs­an­trä­ge vom Land­rats­amt auch geneh­migt wer­den. Abge­lehnt hin­ge­gen wur­de eine Bau­vor­anfra­ge für den Neu­bau eines Ein­fa­mi­li­en­wohn­hau­ses mit Car­port auf einer Teil­flä­che des Grund­stücks mit der Flur­num­mer 259 der Gemar­kung Klein­ge­see weil für die­ses Grund­stück die städ­te­bau­li­che Anbin­dung fehlt und zur bestehen­den Bebau­ung in Klein­ge­see eine Bau­lücke von bis zu zwei Bau­plät­zen ent­ste­hen wür­de. Außer­dem schei­ter­te eine geplan­te Wid­mung zur Orts­stra­ße des zu die­sem Grund­stück füh­ren­den Feld- und Wald­wegs in der Ver­gan­gen­heit an der Zustim­mung vie­ler Anlie­ger. Der Rat schlug dem Bau­wer­ber vor, sein Haus alter­na­tiv wei­ter hin zur bestehen­den Wohn­be­bau­ung zu errich­ten. Einem Bau­wer­ber in Göß­wein­stein wur­de der Anbau eines Win­ter­gar­tens an sein bestehen­des Zwei­fa­mi­li­en­wohn­haus und ein Car­port­neu­bau mit den bean­trag­ten Befrei­un­gen der Fest­set­zun­gen des Bebau­ungs­plans „Stemp­fer­hof-Büchen­stock-Stein­acker“ genehmigt.