Bay­reu­ther Stadt­wer­ke wol­len ihre Betriebs­stand­or­te kon­zen­trie­ren – Auch Online verfügbar

Im Stadt­pla­nungs­amt Bay­reuth lie­gen ab Mon­tag, 19. Juli, die Ent­wür­fe für die Bau­leit­plan­ver­fah­ren für ein neu­es Gewer­be- und Misch­ge­biet an der Edu­ard-Bay­er­lein-Stra­ße öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis ein­schließ­lich 20. August im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (Öffent­li­che Plan­auf­la­ge), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Sie ste­hen wäh­rend der Aus­le­gungs­frist auch online auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de zur Verfügung.

Die Stadt­wer­ke Bay­reuth beab­sich­ti­gen, ihre vor­han­de­nen Lie­gen­schaf­ten an ver­schie­de­nen Stand­or­ten im Stadt­ge­biet auf Grund­stücken an der Edu­ard-Bay­er­lein-Stra­ße zu kon­zen­trie­ren. Dort befin­det sich der­zeit auch der Ver­kehrs­be­trieb. Neben dem Neu­bau des Ver­wal­tungs­ge­bäu­des sol­len auch der Betriebs­hof ein­schließ­lich Werk­statt­flä­chen sowie Lager- und Sozi­al­flä­chen rea­li­siert wer­den. Die Bestands­ge­bäu­de des Omni­bus­be­triebs­hofs und Tei­le des sanier­ten Schalt­hau­ses sol­len dabei in das Kon­zept inte­griert wer­den. Die frei­wer­den­den Grund­stücke an der Bir­ken- und der Spitz­weg­stra­ße kön­nen dann für eine bau­li­che Nach­nut­zung her­an­ge­zo­gen werden.

Der vor­han­de­ne Gewer­be­stand­ort an der Edu­ard-Bay­er­lein-Stra­ße eig­net sich aus städ­te­bau­li­cher Sicht auf­grund der ver­kehrs­gün­sti­gen Lage und der vor­wie­gend gewerb­lich gepräg­ten Struk­tu­ren im Umfeld für eine sol­che Nut­zung. Da aber die bestehen­den pla­nungs­recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen einer sol­chen Ent­wick­lung ent­ge­gen­ste­hen, ist über die ent­spre­chen­den Bau­leit­plan­ver­fah­ren zunächst Pla­nungs­recht zu schaffen.

Der Stadt­rat hat den Pla­nun­gen in sei­ner Sit­zung Ende Juni zuge­stimmt und die Ver­wal­tung mit der Durch­füh­rung der wei­te­ren Schrit­te beauf­tragt. Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Ger­ne kön­nen Fra­gen tele­fo­nisch oder per E‑Mail gestellt wer­den. Soweit eine per­sön­li­che Ein­sicht in die Pla­nung im Rat­haus gewünscht wird, wird um Ter­min­ver­ein­ba­rung unter der Tele­fon­num­mer 0921 25–1660 gebe­ten. Die Mitarbeiter/​innen des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen für Aus­künf­te mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nach­mit­tag ger­ne zur Verfügung.