Bam­berg: Sicher­heits­be­leuch­tung auf der Unte­ren Brücke wird verlängert

Unte­re Brücke wird von 22 Uhr bis 4 Uhr hell aus­ge­leuch­tet, um die Anzie­hungs­kraft zu min­dern und die Poli­zei­ar­beit zu erleichtern

Im Kon­ver­si­ons- und Sicher­heits­se­nat der Stadt Bam­berg hat der Lei­ter der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt, Tho­mas Schrei­ber, ein posi­ti­ves Fazit nach dem ersten Wochen­en­de gezo­gen, an dem erst­mals die Sicher­heits­be­leuch­tung auf der Unte­ren Brücke zum Ein­satz gekom­men ist. „Die Beleuch­tung erhöht die Sicher­heit und erleich­tert den Poli­zei­kräf­ten die Arbeit, sie soll aber auch dazu füh­ren, dass es den Besu­che­rin­nen und Besu­chern der Unte­ren Brücke auf die Dau­er zu hell ist und sie gehen und mög­li­cher­wei­se ihren Müll auch wie­der ver­mehrt mit­neh­men,“ berich­tet Schrei­ber. Aus die­sem Grund hat der Senat beschlos­sen, die Beleuch­tungs­zei­ten aus­zu­wei­ten. So wird die Unte­re Brücke bereits ab dem kom­men­den Wochen­en­de (von Frei­tag auf Sams­tag und von Sams­tag auf Sonn­tag sowie vor Fei­er­ta­gen) von 22 bis 4 Uhr aus­ge­leuch­tet wer­den. Wei­ter­hin wur­den die Stadt­wer­ke Bam­berg mit der Beschaf­fung und Mon­ta­ge stär­ke­rer Leuch­ten beauftragt.

An den Wochen­en­den plant die Poli­zei ver­stärk­te Kon­trol­len und kün­digt kon­se­quen­te Ver­fol­gung bei Ver­stö­ßen an.

Hin­ter­grund

Wie in ande­ren Städ­ten auch, beschäf­ti­gen die nächt­li­chen Aus­wüch­se von Par­ty­gän­gern, vor allem an den Wochen­en­den, mit Lärm, Ver­un­rei­ni­gun­gen und Stö­run­gen der Sicher­heit und Ord­nung die Bam­ber­ger Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Die Situa­ti­on in Tei­len der Innen­stadt, vor allem in den Berei­chen Unte­re Brücke und Sand­stra­ße, führt beson­ders nach 23 Uhr zu zahl­rei­chen Kon­flik­ten. Die Stadt Bam­berg hat daher eine All­ge­mein­ver­fü­gung mit einem Alko­hol­kon­sum­ver­bot sowie einem Ver­bot des To-Go-Ver­kaufs alko­ho­li­scher Geträn­ke an Frei­ta­gen und Sams­ta­gen, jeweils in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, für wei­te Tei­le der Innen­stadt erlas­sen, wel­che in Abstim­mung mit den Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern der Gastro­no­mie zunächst bis zum 18. Juli ver­län­gert wur­de und das sich nach Ein­schät­zung der Betei­lig­ten sehr bewährt hat.