VGN infor­miert: 365-Euro-Ticket fürs neue Schul­jahr jetzt in Monats­ra­ten zahlbar

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365-Euro-Ticket VGN für Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Azu­bis jetzt für Schul- und Aus­bil­dungs­jahr 2021/2022 erhältlich

Ab sofort kön­nen Berech­tig­te das 365-Euro-Ticket VGN für das kom­men­de Schul- und Aus­bil­dungs­jahr 2021 kau­fen. Das gün­sti­ge Ticket ist erhält­lich für Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Aus­zu­bil­den­de, die im Ver­bund­ge­biet woh­nen und dort auch eine Schu­le oder Aus­bil­dungs­stät­te besu­chen. Mit einem Euro pro Tag kann man so unbe­grenzt durch das kom­plet­te VGN-Gebiet fah­ren – ob in Schul- oder Freizeit.

Neu: Ent­la­stung durch Ratenzahlung

Neu ist ab August die Mög­lich­keit, den jähr­li­chen Preis von 365 Euro in Monats­ra­ten auf­zu­tei­len. „Durch die Zahl­wei­se in Teil­be­trä­gen wol­len wir den Ein­stieg in die­se gün­sti­ge Jah­res­kar­te noch attrak­ti­ver machen. Für Fami­li­en mit gerin­gem Ein­kom­men, meh­re­ren Kin­dern oder Aus­zu­bil­den­de sind 365 Euro auf einen Schlag viel Geld. Die­sen möch­ten wir mit dem Ange­bot der Raten­zah­lung eine Ent­la­stung ver­schaf­fen“, erklärt Anja Steidl, Geschäfts­füh­re­rin VGN. Bis­her war die­ses Ange­bot auf Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Azu­bis im Nürn­ber­ger Stadt­ge­biet beschränkt.

Hier gibt es das Ticket

Das 365-Euro-Ticket VGN erhal­ten vie­le schul­pflich­ti­ge Kin­der und Jugend­li­che kosten­los von ihrer Schu­le, falls für sie die Kosten­frei­heit des Schul­wegs gilt. Alle ande­ren kön­nen das Ticket in den bekann­ten VGN­Ver­triebs­ka­nä­len kau­fen. In den Fahr­kar­ten­au­to­ma­ten ist das Ticket mit Gül­tig­keit ab 1. Sep­tem­ber erst Ende August erhältlich.

Wer in Monats­ra­ten bezah­len möch­te, kann das 365-Euro-Ticket bequem von Zuhau­se aus über den VGN-Online­shop oder ab August im Online­shop der Deut­schen Bahn und der App „DB Navi­ga­tor“ bestellen.

Vor­aus­set­zung: Verbundpass

Vor­aus­set­zung für die Bestel­lung des 365-Euro-Tickets ist ein „Ver­bund­pass Schü­ler und Aus­zu­bil­den­de“. Wer die­sen noch nicht besitzt kann ihn beim Kauf des Tickets mit bestel­len. Dafür ist ein aus­ge­füll­ter und unter­schrie­be­ner Ver­bund­passan­trag nötig, der die Berech­ti­gung darstellt.

Bei Tickets, die mit einer monat­li­chen Zahl­wei­se gekauft wer­den, ist der Ver­bund­pass seit die­sem Jahr im Ticket inte­griert, so dass Fahr­gä­ste kein zusätz­li­ches Doku­ment mehr mit sich füh­ren müs­sen. Bei der jähr­li­chen Zahl­wei­se müs­sen Fahr­gä­ste den Pass in Papier­form zusätz­lich dabeihaben.

Wei­te­re Berechtigte

Neben Schü­le­rin­nen, Schü­lern und Azu­bis kön­nen auch ein­zel­ne wei­te­re Grup­pen von dem gün­sti­gen Ange­bot pro­fi­tie­ren. Per­so­nen, die an einem frei­wil­li­gen sozia­len oder öko­lo­gi­schen Jahr, am Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst oder ver­gleich­ba­ren sozia­len Dien­sten teil­neh­men, sind eben­falls berech­tigt, das Ticket zu kaufen.

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