Stadt Bay­reuth ver­län­gert Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung für Essensabholer

ie Stadt Bay­reuth hat die Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung für die Essens­ab­ho­ler in der Fuß­gän­ger­zo­ne sowie für den Lie­fer­be­trieb der Innen­stadt-Gastro­no­mie bis zum 15. Juli ver­län­gert. Um den Auf­wand für bei­de Sei­ten gering zu hal­ten, wer­den aber kei­ne neu­en Geneh­mi­gun­gen aus­ge­stellt, son­dern die bis 30. Juni aus­ge­stell­ten Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen der Gastro­no­mie blei­ben bis zum 15. Juli gül­tig. Auch bleibt es bei der pan­de­mie­be­ding­ten Ver­län­ge­rung für den Lie­fer­ver­kehr von 17.30 Uhr bis 11 Uhr.