Bam­berg: Brücken­be­leuch­tung am Wochen­en­de erst­mals im Einsatz

Unte­re Brücke wird von 23 Uhr bis 2 Uhr hell aus­ge­leuch­tet, um die Anzie­hungs­kraft zu mindern

Als ergän­zen­de Maß­nah­me zu der bestehen­den Anord­nung von Alko­hol­kon­sum­ver­bot und To-Go-Ver­kaufs­ver­bot wur­de in der Stadt­rats­sit­zung am 23. Juni die Ein­rich­tung einer Stör­be­leuch­tung im Bereich der Unte­ren Brücke vor­ge­stellt. „Unser Ziel ist es, die­sen beson­ders pro­ble­ma­ti­schen Bereich tem­po­rär aus­leuch­ten, um so die Anzie­hungs­kraft zu min­dern und dunk­le Räu­me zu ver­mei­den“, erläu­ter­te der Ober­bür­ger­mei­ster. Schon an die­sem Wochen­en­de wird die Beleuch­tung erst­mals zum Ein­satz kommen.

Die Arbei­ten zur Instal­la­ti­on zwei­er Licht­ma­sten – einer auf Höhe der Mit­or­aij-Skulp­tur, der ande­re an der Kuni­gun­den-Sta­tue – haben in die­ser Woche die Stadt­wer­ke Bam­berg gemein­sam mit den Bam­ber­ger Ser­vice Betrie­ben durch­ge­führt. Vor­ge­se­hen ist zunächst, dass die Beleuch­tung an den Wochen­en­den (von Frei­tag auf Sams­tag und von Sams­tag auf Sonn­tag sowie vor Fei­er­ta­gen) von 23 bis 2 Uhr zum Ein­satz kom­men soll. In Abhän­gig­keit von den künf­ti­gen Erfah­run­gen unter Ein­be­zie­hung der Erkennt­nis­se der Poli­zei kann dann eine Erwei­te­rung oder Redu­zie­rung der Ein­satz­zei­ten erfolgen.

Am kom­men­den Mon­tag wer­den außer­dem zwei zusätz­li­che Toi­let­ten­an­la­gen auf­ge­stellt und zwar an der Schran­ne und in der Eli­sa­be­then­stra­ße. Die­se wer­den täg­lich ab 20.00 Uhr geöff­net sein.

Hin­ter­grund

Wie in ande­ren Städ­te auch, beschäf­ti­gen die nächt­li­chen Aus­wüch­se von Par­ty­gän­gern, vor allem an den Wochen­en­den, mit Lärm, Ver­un­rei­ni­gun­gen und Stö­run­gen der Sicher­heit und Ord­nung die Bam­ber­ger Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Die Situa­ti­on in Tei­len der Innen­stadt, vor allem in den Berei­chen Unte­re Brücke und Sand­stra­ße, führt beson­ders nach 23 Uhr zu erheb­li­chen Kon­flik­ten. Die Stadt Bam­berg hat daher eine All­ge­mein­ver­fü­gung mit einem Alko­hol­kon­sum­ver­bot sowie einem Ver­bot des To-Go-Ver­kaufs alko­ho­li­scher Geträn­ke an Frei­ta­gen und Sams­ta­gen, jeweils in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, für wei­te Tei­le der Innen­stadt erlas­sen, wel­che in Abstim­mung mit den Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern der Gastro­no­mie zunächst bis zum 19 Juli ver­län­gert wurde.