Staat­li­ches Bau­amt Bam­berg: „Baum­fäl­lung auf­grund von Pilz­be­fall aus Sicher­heits­grün­den erforderlich“

Im Rah­men der tur­nus­mä­ßig durch­ge­führ­ten Baum­kon­trol­len auf den Lie­gen­schaf­ten des Frei­staa­tes Bay­ern wur­de im Früh­jahr die­sen Jah­res ein mas­si­ver Schad­pilz­be­fall an einer cir­ca 100 Jah­re alten Som­mer­lin­de im Innen­hof eines Justiz­ge­bäu­des in der Hain­stra­ße ent­deckt. Dabei wur­de unter ande­rem der Brand­kru­sten­pilz, ein sehr aggres­si­ver Ver­tre­ter sei­ner Art fest­ge­stellt. Die­ser hat im Wur­zel­be­reich bereits zu sicht­ba­ren Schä­den in Form von abster­ben­den Kro­nen­par­tien geführt.

Gemäß der Baum­schutz­ver­ord­nung der Stadt Bam­berg wur­de, zur Bespre­chung der wei­te­ren Vor­ge­hens­wei­se und Fest­le­gung von Maß­nah­men, das zustän­di­ge Umwelt­amt ein­ge­schal­tet. Nach gemein­sa­mer Sich­tung der Situa­ti­on vor Ort und einer Bewer­tung des Zustands des Bau­mes, ver­stän­dig­te man sich schwe­ren Her­zens dar­auf, die Lin­de aus Sicher­heits­grün­den zu fällen.

Die Schä­di­gung des Bau­mes, des­sen mas­si­ve Äste auch weit über anlie­gen­de Grund­stücke ragen, ist durch den star­ken Pilz­be­fall bereits so weit fort­ge­schrit­ten, dass Baum­sa­nie­rungs­maß­nah­men kei­nen Erfolg versprechen.

Wegen des Stand­orts des Bau­mes an einer Mau­er, erfor­dert des­sen Fäl­lung einen erheb­li­chen Auf­wand. Die Fäl­lung wird in der Woche vom 5. bis zum 11. Juli von einer Fach­fir­ma durchgeführt.

Gleich­wohl wird vom Staat­li­chen Bau­amt Bam­berg, als Ver­wal­ter die­ser Lie­gen­schaft im Herbst die­ses Jah­res ein stand­ort­hei­mi­scher Laub­baum nach­ge­pflanzt, wel­cher bereits einen Stamm­um­fang von ca. 25 cm auf­weist. Die­ser soll dann für spä­te­re Gene­ra­tio­nen einen adäqua­ten Ersatz darstellen.

Durch die Baum­fäll­ar­bei­ten ent­steht kei­ne Beein­träch­ti­gung für den Straßenverkehr.