Land­rats­amt ERH infor­miert: Pflicht­um­tausch alter Führerscheine

Papier­füh­rer­schei­ne der Geburts­jahr­gän­ge 1953 bis 1958 bis spä­te­stens 19.01.2022 in Kar­ten­füh­rer­schein tauschen

Alle Füh­rer­schei­ne, die vor dem 19. Janu­ar 2013 aus­ge­stellt wur­den, müs­sen in den näch­sten Jah­ren in einen neu­en, fäl­schungs­si­che­ren EU-Kar­ten­füh­rer­schein umge­tauscht wer­den. Weil das so vie­le Füh­rer­schei­ne betrifft, fin­det der Pflicht­um­tausch gestaf­felt bis 2033 statt. Aktu­ell müs­sen die Geburts­jahr­gän­ge 1953 bis 1958, die einen rosa oder grau­en Papier­füh­rer­schein besit­zen, den Füh­rer­schein tau­schen. Die Füh­rer­schein­stel­le des Land­krei­ses geht von ca. 8.500 Füh­rer­schei­nen aus, die getauscht wer­den müs­sen. Daher ruft sie alle Betrof­fe­nen auf, mög­lichst zeit­nah einen Antrag auf Umtausch zu stel­len. Das For­mu­lar dafür gibt es in den Rat­häu­sern und beim Land­rats­amt in Erlan­gen und Höch­stadt sowie unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a‑bis‑z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein/.

Antrag per Post stellen

Den aus­ge­füll­ten Antrag mit Kon­troll­blatt für Bild und Unter­schrift rei­chen Betrof­fe­ne bit­te mit einem aktu­el­len bio­me­tri­schen Licht­bild und einer Kopie von Aus­weis und Füh­rer­schein (jeweils Vor­der- und Rück­sei­te) bevor­zugt per Post bei der Füh­rer­schein­stel­le des Land­rats­am­tes Erlan­gen-Höch­stadt, Nägels­bach­str. 1, 91052 Erlan­gen, ein. Für den Umtausch fal­len im Regel­fall Gebüh­ren von 25,30 € an – hier­über erhal­ten Antrag­stel­le­rin­nen und Antrag­stel­ler eine Kosten­rech­nung. Sobald der neue Füh­rer­schein vor­liegt, erfolgt eine Abhol­be­nach­rich­ti­gung per Post. Die Bear­bei­tungs­zeit hängt vom Antrags­auf­kom­men und den Lie­fer­zei­ten der Bun­des­drucke­rei ab. Der­zeit dau­ert es im Regel­fall vier bis sechs Wochen.

Wei­te­re Informationen

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Füh­rer­schein­pflicht­um­tausch, ins­be­son­de­re zu den Umtausch­fri­sten der übri­gen Geburts­jahr­gän­ge bzw. unbe­fri­ste­ten EU-Kar­ten­füh­rer­schei­ne, sind unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a‑bis‑z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein/ erhält­lich. Ein Info­fly­er liegt in den Rat­häu­sern der Gemein­den und im Land­rats­amt in Erlan­gen und Höch­stadt aus. Die Füh­rer­schein­stel­le bit­tet alle Per­so­nen, die nicht von der Umtausch­frist bis 19. Janu­ar 2022 betrof­fen sind, sich mit der Antrag­stel­lung an der für sie gel­ten­den Frist zu orientieren.