Neue Dienst­aus­wei­se bei der mit­tel­frän­ki­schen Poli­zei (FOTO)

Symbolbild Polizei

Mit­tel­fran­ken (ots) – Wie Innen­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann im März 2021 ankün­dig­te, wer­den die rund 44.000 Beschäf­tig­ten der Baye­ri­schen Poli­zei mit neu­en Dienst­aus­wei­sen im Scheck­kar­ten­for­mat aus­ge­stat­tet. Auch im Zustän­dig­keits­be­reich des Poli­zei­prä­si­di­ums Mit­tel­fran­ken wur­de nun der seit gut 35 Jah­ren genutz­te „grü­ne Poli­zei­dienst­aus­weis“ durch den neu­en Dienst­aus­weis im weiß­blau­en Design abge­löst. Seit Mit­te Juni 2021 sind nun die rund 5100 Beschäf­tig­ten der mit­tel­frän­ki­schen Poli­zei mit dem neu­en fäl­schungs­si­che­ren Dienst­aus­weis im weiß­blau­en Design aus­ge­stat­tet. Hier­mit wur­de der „alte“ Dienst­aus­weis der Baye­ri­schen Poli­zei auch in Mit­tel­fran­ken durch das neue Modell ersetzt.

Der neue Polizeidienstausweis © Polizei

Der neue Poli­zei­dienst­aus­weis © Polizei

Die drei Vari­an­ten des neu­en Dienstausweises:

Der ‚Poli­zei­dienst­aus­weis‘ wird für akti­ve Poli­zei­voll­zugs­be­am­tin­nen und ‑beam­te aus­ge­stellt. Anhand des unver­wech­sel­ba­ren Designs und ein­fach zu erken­nen­der Sicher­heits­merk­ma­le kann die Echt­heit des Aus­wei­ses schnell über­prüft werden.

Der ‚Beschäf­tig­ten­aus­weis‘ ist für Beam­tin­nen und Beam­te bezie­hungs­wei­se Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer in der Poli­zei­ver­wal­tung sowie auch für Poli­zei­an­wär­ter im ersten Aus­bil­dungs- bezie­hungs­wei­se Stu­di­en­jahr gedacht. Er ist bei glei­chem Design farb­lich etwas hel­ler gestaltet.

Der ‚Ruhe­stands­aus­weis‘ für ehe­ma­li­ge Poli­zei­an­ge­hö­ri­ge ist nach Herr­manns Wor­ten auch Zei­chen der Wert­schät­zung und Ver­bun­den­heit mit ehe­ma­li­gen Kol­le­gin­nen und Kollegen.

Die Merk­ma­le des neu­en Dienstausweises:

Der neue Dienst­aus­weis besticht ins­be­son­de­re durch sei­ne Fäl­schungs­si­cher­heit. Dafür gibt es eine Viel­zahl unter­schied­li­cher Sicher­heits­merk­ma­le. Dazu gehö­ren unter ande­rem ein ‚Anti-Scan-Muster‘, ein spe­zi­el­ler Sicher­heits­druck, ein Kipp­bild des Beschäf­tig­ten­fo­tos sowie ein inte­grier­tes Holo­gramm. Außer­dem sind die Poli­zei­dienst­aus­wei­se und Beschäf­tig­ten­aus­wei­se zukunfts­fä­hig mit soge­nann­ten ‚RFID-Chips‘ zur auto­ma­ti­schen und berüh­rungs­lo­sen Iden­ti­fi­zie­rung aus­ge­stat­tet. Dies gibt per­spek­ti­visch neue Mög­lich­kei­ten, um bei­spiels­wei­se noch ein­fa­cher auf IT-Anwen­dun­gen zugrei­fen zu können.

Soll­ten Sie von einer poli­zei­li­chen Maß­nah­me betrof­fen sein und Zwei­fel an der Echt­heit von Poli­zei­be­am­ten oder Poli­zei­be­am­tin­nen haben, wen­den Sie sich zur Sicher­heit bit­te umge­hend an die Poli­zei über den Not­ruf 110.