Poli­zei­be­richt ERH vom 20.06.2021

Symbolbild Polizei

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Stadt vom 20.06.2021

ERLAN­GEN. In der Nacht zum Sonn­tag wur­den bei Ver­kehrs­kon­trol­len meh­re­re betrun­ke­ne Fahr­zeug­füh­rer fest­ge­stellt. Ein 33jähriger Pkw-Fah­rer aus dem Land­kreis ERH hat­te einen Wert von umge­rech­net 2,8 Pro­mil­le. Ein 20jähriger E‑Scooter Fah­rer kam auf 1,56 Pro­mil­le, wäh­rend einer 19jähriger Stu­dent mit 1,68 Pro­mil­le auf dem Rad unter­wegs war. Ein wei­te­rer Pkw-Fah­rer hat­te auch beacht­li­che 2,78 Pro­mil­le. Dazu kamen noch zwei E‑Scooter Fah­rer mit Wer­ten zwi­schen 0,33mg/l und 0,37 mg/​l. Für E‑Scooter Fah­rer gel­ten übri­gens die­sel­ben Grenz­wer­te wie für ande­re Kraft­fahr­zeug­füh­rer, also die 0,25 mg/​l.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Land vom 20.06.2021

UTTEN­REUTH. Am Mor­gen des 19.06.2021 wur­den durch einen Anwoh­ner der Dan­zi­ger Stra­ße Hil­fe­schreie eines Mar­ders mit­ge­teilt. Vor Ort konn­te durch die Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Utten­reuth ein Mar­der auf einem Haus­dach fest­ge­stellt wer­den. Der Mar­der steck­te mit dem Kopf in einer Metall­stu­fe auf dem Dach zum Kamin fest. Durch die hel­fen­de Hand einer Feu­er­wehr­frau konn­te sich der Mar­der aus sei­ner miss­li­chen Lage befrei­en und sei­nen Weg fortsetzen.

MÖH­REN­DORF. Zwi­schen dem 13.06.2021, 21:00 Uhr und dem 14.06.2021, 07:10 Uhr, kam es im Schä­fer­weg 12 zu einem Dieb­stahl eines Jugend­fahr­rads der Mar­ke Mor­ri­son, Typ Mes­ca­le­ro, Far­be grün. Es hat einen ver­schraub­ten Fahr­rad­korb auf dem Gepäck­trä­ger. Das Fahr­rad war vor dem Haus abge­stellt gewe­sen. Zeu­gen der Tat wer­den gebe­ten, sich bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Land unter der Tele­fon­num­mer 09131/760514 zu melden.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Her­zo­gen­au­rach vom 20.06.2021

WEI­SEN­DORF. Am Sams­tag­abend wur­de ein 25-Jäh­ri­ger Mofa­fah­rer im Reu­ther Weg einer Ver­kehrs­kon­trol­le unter­zo­gen. Hier­bei wur­de fest­ge­stellt, dass das Fahr­zeug eine zu hohe Geschwin­dig­keit erreicht und der Fahr­zeug­füh­rer nicht im Besitz der hier­für erfor­der­li­chen Fahr­erlaub­nis ist. Sei­ne Weiterfahrt
wur­de unter­bun­den. Er muss sich nun auf Grund des Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis straf­recht­lich verantworten.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt vom 20.06.2021

Fehl­an­zei­ge.