Bam­ber­ger GRÜ­NE zur Sanie­rung Schloss Gey­ers­wörth: „Haupt­ein­gän­ge müs­sen behin­der­ten­ge­recht sein“

Grü­ne und SPD wol­len nicht, dass Men­schen mit Behin­de­rung auf Toi­let­ten­zu­gang aus­wei­chen müssen

Über den Toi­let­ten­zu­gang ins Schloss Gey­ers­wörth hin­ein­kom­men? Das kann aus Sicht der Stadt­rats­frak­tio­nen Grü­nes Bam­berg und SPD nicht die Lösung sein, die Men­schen mit Behin­de­rung ange­bo­ten wird. Soll es aber, wenn es nach den bis­he­ri­gen Sanie­rungs­pla­nun­gen geht, die im Bei­rat für Men­schen mit Behin­de­rung vor­ge­stellt wur­den. Das hat nun die grü­nen Stadträt*innen Ulri­ke Sän­ger und Leo­nie Pfa­den­hau­er sowie SPD-Stadt­rat Wolf­gang Metz­ner alarmiert.

Sie haben für die Voll­sit­zung am kom­men­den Mitt­woch (23.6.2021) einen Dring­lich­keits­an­trag gestellt, der dar­auf abzielt, dass die jet­zi­gen Pla­nun­gen umge­hend abge­än­dert wer­den. Die vor­ge­se­he­ne behin­der­ten­ge­rech­te Toi­let­te loben die drei Stadt­rats­mit­glie­der zwar aus­drück­lich, aber als ein­zi­gen bar­rie­re­frei­en Zugang zum gesam­ten Gebäu­de hal­ten sie die­se für nicht geeignet.

„Men­schen mit Han­di­cap müs­sen gleich­be­rech­tigt behan­delt wer­den. Wir sind der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on ver­pflich­tet und es soll­te daher eine Selbst­ver­ständ­lich­keit sein, dass bei­de Haupt­ein­gän­ge zum Schloss Gey­ers­wörth nach der Sanie­rung für alle Men­schen gleich­be­rech­tigt nutz­bar sind“, sagen Sän­ger, Pfa­den­hau­er und Metzner.

1 Antwort

  1. Tiberius Sempronius Gracchus sagt:

    Es ist ein schlech­ter Witz, daß die­ses The­ma über­haupt noch einer Beto­nung bedarf, obgleich der bar­rie­re­freie Zugang bei Neu­bau und umfas­sen­der Sanie­rung längst selbst­ver­ständ­lich sein sollte.

    Für Stra­ßen­bau, Braun­koh­le­för­de­rung und ande­re poli­tisch gewoll­te, wenn­gleich oft frag­wür­di­ge Pro­jek­te wur­den höchst erhal­tens­wer­te Denk­mä­ler in der Ver­gan­gen­heit rück­sichts­los zer­stört oder ver­nich­tet. Doch wenn es um die all­täg­li­che Gebrauchs­taug­lich­keit für Men­schen geht, wird oft der Denk­mal­schutz als Hin­de­rungs­grund vor­ge­scho­ben. Soll­te das auch hier der Fall sein?

    Ein ver­nünf­ti­ger Denk­mal­schutz darf nicht die sinn­vol­le Nut­zung ver­hin­dern. Da müs­sen ver­nünf­ti­ge Kom­pro­mis­se mög­lich sein.