Fran­ken: „Den digi­ta­len Nach­lass recht­zei­tig regeln“ – In einem Online-Vor­trag gibt die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern wich­ti­ge Tipps

Symbol-Bild Tipps & Tricks

Unser All­tag wird immer digi­ta­ler. Zuneh­mend mehr Men­schen wickeln ihre Ver­trä­ge online ab, spei­chern Doku­men­te und Fotos in Clouds oder nut­zen sozia­le Netz­wer­ke. Vie­le wich­ti­ge Daten oder Infor­ma­tio­nen sind des­halb nur noch vir­tu­ell vor­han­den. Doch was pas­siert damit, wenn jemand stirbt? Wie kom­men Hin­ter­blie­be­ne an die zum Teil sehr wich­ti­gen Informationen?

Im Rah­men des bun­des­wei­ten Digi­tal­ta­ges am 18. Juni gibt die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern Ant­wor­ten auf die­se wich­ti­gen Fra­gen. Unter dem Titel „Digi­ta­ler Nach­lass: Was pas­siert mit mei­nen Daten?“ gibt Refe­ren­tin Simo­ne Rze­hak hilf­rei­che Tipps. Inter­es­sier­te erfah­ren, wann ein Online-Kon­to zur Erb­mas­se gehört. Auch unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen Erben dar­über ent­schei­den kön­nen, ob die Accounts gelöscht oder in einen Gedenk­sta­tus ver­setzt wer­den, erklärt die Exper­tin. Dar­über hin­aus wird erläu­tert, was zu tun ist, wenn eine bestimm­te Per­son die­se Ent­schei­dun­gen tref­fen soll.

Der Vor­trag rich­tet sich an Men­schen jeg­li­chen Alters, die über Online-Accounts ver­fü­gen und dafür Rege­lun­gen tref­fen wol­len. Die Ver­an­stal­tung ist kosten­frei und fin­det online am Diens­tag, den 18. Juni, von 13 bis 14:15 Uhr statt. Inter­es­sier­te kön­nen sich unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de/​v​e​r​a​n​s​t​a​l​t​u​n​gen anmel­den. Die Teil­neh­mer­zahl ist begrenzt.