Rat­haus­Re­port der Stadt Erlan­gen vom 10. Juni 2021

Klar­stel­lung: Öff­nungs­zei­ten in der Gastronomie

Ver­öf­fent­li­chun­gen unter­schied­li­cher Akteu­re zum The­ma Öff­nungs­zei­ten der Gastro­no­mie sor­gen für Miss­ver­ständ­nis­se. Des­halb weist die Stadt Erlan­gen dar­auf hin, dass es sich bei der Öff­nungs­mög­lich­keit der Gastro­no­mie von 5:00 bis 24:00 Uhr im Rah­men der aktu­ell gül­ti­gen Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz-Maß­nah­men­ver­ord­nung nicht um eine Ände­rung der für jeden Gastro­no­mie­be­trieb gül­ti­gen Sperr­zei­ten handelt.

Maß­geb­lich für den jewei­li­gen Gastro­no­mie­be­trieb ist die indi­vi­du­el­le Sperr­zeit, die in der Kon­zes­si­on auf­ge­führt ist und dort nach­ge­le­sen wer­den kann. Im Ein­zel­fall kann eine Abwei­chung der im Rah­men der Kon­zes­si­on vor­ge­se­he­nen Sperr­zei­ten geprüft wer​den​.In der Innen­stadt besteht in die­sem Som­mer die Mög­lich­keit, auf Basis eines form­lo­sen Antrags an das Ord­nungs­amt (ein­fa­ches Schrei­ben oder E‑Mail) die Öff­nungs­zei­ten für die Außen­ga­stro­no­mie um maxi­mal eine Stun­de zu ver­län­gern. Grund­la­ge hier­für ist die für den jewei­li­gen Standort/​Betrieb gel­ten­de Öff­nungs­re­ge­lung. Die­se Rege­lung gilt für Frei­ta­ge, Sams­ta­ge und für Tage, denen ein Fei­er­tag folgt.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu einer mög­li­chen Ver­län­ge­rung von Öff­nungs­zei­ten der Außen­ga­stro­no­mie im Som­mer gibt es auf der Inter­net­sei­te der Stadt unter www​.erlan​gen​.de/​w​i​r​t​s​c​h​aft.

Stadt sucht ehren­amt­li­che Hel­fer für Bundestagswahl

Die Stadt Erlan­gen sucht für die Durch­füh­rung der Bun­des­tags­wahl am 26. Sep­tem­ber ehren­amt­li­che Hel­fe­rin­nen und Hel­fer. Nötig sind dafür allei­ne im Stadt­ge­biet rund 1.000 Per­so­nen. Wer Inter­es­se hat, muss selbst wahl­be­rech­tigt und voll­jäh­rig sein sowie die deut­sche Staats­bür­ger­schaft besitzen.

In den all­ge­mei­nen Wahl­lo­ka­len, die über ganz Erlan­gen ver­teilt sind, beginnt die Tätig­keit am Wahl­sonn­tag um 7:30 Uhr. Die Wahl­lo­ka­le öff­nen um 8:00 und schlie­ßen um 18:00 Uhr.Jeder Wahl­vor­stand besteht in der Regel aus acht Per­so­nen. Wäh­rend der Wahl­zeit müs­sen die Hel­fe­rin­nen und Hel­fer nicht alle durch­ge­hend anwe­send sein. Bereits vor­ab tei­len die Wahl­vor­ste­her eine Vor­mit­tags- und eine Nach­mit­tags­grup­pe ein. Ab 18:00 Uhr kom­men dann alle Mit­glie­der des Wahl­vor­stan­des zur gemein­sa­men Ergeb­nis­er­mitt­lung zusam­men. Dies dau­ert in der Regel bis etwa 21 Uhr. Die Aus­zäh­lung der Brief­wahl fin­det zen­tral in der Hein­rich-Lades-Hal­le (Rat­haus­platz) statt. lm Rah­men der Brief­wahl­aus­zäh­lung muss mit einer zeit­li­chen Bean­spru­chung von 15:00 bis 22:00 Uhr gerech­net wer­den. Auch hier­für wird noch Unter­stüt­zung gesucht. Vor­kennt­nis­se sind nicht erforderlich.

Wer als Wahl­hel­fer unter­stützt, erhält eine Ent­schä­di­gung: Sie beträgt für Bei­sit­zer 55,00 Euro (bei im öffent­li­chen Dienst Beschäf­tig­ten 35,00 Euro und einen Tag dienst­frei). Für Wahl­vor­ste­her beträgt die Ent­schä­di­gung 75,00 Euro (bei im öffent­li­chen Dienst Beschäf­tig­ten 55,00 Euro und einen Tag dienst­frei). Alle Bei­sit­zer wer­den am Wahl­sonn­tag in ihre Auf­ga­ben ein­ge­wie­sen. Wer dar­über hin­aus die Funk­ti­on als Wahl­vor­ste­he­rin bzw. Wahl­vor­ste­her (also die Team­lei­tung) anstrebt, erhält vor­aus­sicht­lich in der Woche vor der Wahl eine orga­ni­sa­to­ri­sche und recht­li­che Schu­lung. Auch hier wer­den noch meh­re­re enga­gier­te Per­so­nen gesucht.

Bewer­bun­gen kön­nen per Post oder E‑Mail an das Wahl­amt der Stadt Erlan­gen gesen­det wer­den (Stadt Erlan­gen, Wahl­amt, 91051 Erlan­gen; E‑Mail wahlen@​stadt.​erlangen.​de).