Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung erlaubt: „Gesam­ter Sport wie­der ab 07. Juni möglich“

Ab Mon­tag, 7. Juni 2021, ist auf­grund sin­ken­der Inzi­denz­zah­len und zuneh­men­der Imp­fun­gen der gesam­te Sport in Bay­ern wie­der mög­lich! Dies hat die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung heu­te nach wei­te­ren inten­si­ven Gesprä­chen zwi­schen dem BLSV und der Poli­tik auf den Weg gebracht. Ins­be­son­de­re der Kon­takt­sport in Hal­len ist somit wie­der zulässig.

Abhän­gig sind die Rah­men­be­din­gun­gen für die Sport­aus­übung von den loka­len Inzi­denz­wer­ten. Hier sind bei höhe­ren Wer­ten über 50 Testun­gen der Teil­neh­mer wei­ter­hin not­wen­dig. Grup­pen­grö­ßen ent­fal­len grund­sätz­lich, bei Inzi­den­zen über 50 ist jedoch ein Test erfor­der­lich. Eben­so bestimmt sich die Anzahl der Teil­neh­mer im Hal­len­sport bei erhöh­ten Inzi­denz­wer­ten von der Hal­len­grö­ße. Bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 sind 500 Zuschau­er mit Test zuläs­sig, bei einer Inzi­denz von unter 50 sind 500 Zuschau­er ohne Test erlaubt, jeweils im Außenbereich.

Der Schul­sport wird von der Mas­ken­pflicht befreit. Außer­dem gel­ten die Tests aus der Schu­le auch für ande­re Akti­vi­tä­ten mit Test­pflicht (also z. B. für den Ver­eins­sport am glei­chen Tag). Damit wird einer For­de­rung des BLSV ent­spro­chen, die ihm beson­ders wich­tig war, um sei­ne Ver­ei­ne zu entlasten.

Die neue Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung, die am kom­men­den Wochen­en­de ver­öf­fent­licht wird, gilt ab Mon­tag, 7. Juni 2021.

BLSV-Prä­si­dent Jörg Ammon: „Dan­ke für die Disziplin!“

„Ich freue mich, dass wei­te­re Locke­run­gen mög­lich sind“, sagt der Prä­si­dent des Baye­ri­schen Lan­des-Sport­ver­ban­des, Jörg Ammon. „Mein ganz beson­de­rer Dank gilt unse­ren im baye­ri­schen Sport orga­ni­sier­ten Sport­le­rin­nen und Sport­lern: Denn sie haben die auch per­sön­lich stark ein­schrän­ken­den Rege­lun­gen grund­sätz­lich dis­zi­pli­niert beach­tet und so ihren Teil dazu bei­getra­gen, dass wir Schritt für Schritt der nor­ma­len Sport­aus­übung wie­der näher­kom­men kön­nen. Die heu­te beschlos­se­nen Rege­lun­gen sind ein wei­te­rer wich­ti­ger Schritt zurück zur Nor­ma­li­tät. Somit kön­nen unse­re Sport­le­rin­nen und Sport­ler zum nahe­zu unein­ge­schränk­ten Sport­be­trieb zurück­keh­ren. Hof­fent­lich setzt sich die posi­ti­ve Ent­wick­lung der Inzi­denz­wer­te fort, so dass alle wie­der zu ihrem gelieb­ten Sport wie vor der Pan­de­mie zurück­keh­ren können.“

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen ab Mon­tag, 7. Juni 2021

Nach Ver­öf­fent­li­chung der neu­en Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung am Wochen­en­de wird der BLSV ab Mon­tag wie­der sei­ne Ver­ei­ne, Sport­le­rin­nen und Sport­ler sowie die Sport­fach­ver­bän­de umfas­send über alle neu­en Rege­lun­gen infor­mie­ren. Außer­dem ver­öf­fent­licht der BLSV am heu­ti­gen Abend auf dem You­Tube-Kanal „BLSV TV“ sowie auf sei­nen Social Media-Kanä­len eine Video­bot­schaft des baye­ri­schen Sport­mi­ni­sters, Joa­chim Herr­mann, an die Sport­le­rin­nen und Sportler.