Land­rats­amt Forch­heim infor­miert: Geld vom Staat für Hei­zungs­tausch und ener­ge­ti­sche Sanierung

Die Ener­gie- und För­der­mit­tel­be­ra­tung des Land­rats­am­tes Forch­heim weist Haus­ei­gen­tü­mer auf die der­zeit außer­or­dent­lich guten För­der­mög­lich­kei­ten in Form von Zuschüs­sen oder zins­ver­bil­lig­ten Dar­le­hen mit Til­gungs­zu­schüs­sen hin.

Um die Kli­ma­schutz­be­mü­hun­gen wei­ter vor­an zu brin­gen, ste­hen trotz Coro­na­kri­se staat­li­che Gel­der für ener­ge­ti­sche Inve­sti­tio­nen im Gebäu­de­be­reich zur Ver­fü­gung. Durch den Ein­bau effi­zi­en­ter Heiz­tech­ni­ken oder die Umset­zung von Dämm-Maß­nah­men sin­ken die Ener­gie­ko­sten und gleich­zei­tig ver­bes­sert sich die Wohn- und Lebensqualität.

Bis zu 55 % Zuschuss fürs Hei­zen mit erneu­er­ba­ren Energien 

Mit der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) hat der Bund die För­der­sät­ze für Heiz­tech­ni­ken auf Basis erneu­er­ba­rer Ener­gien (z. B. Solar­ther­mie, Stück­holz-/Pel­lets-/Hack­schnit­zel­hei­zun­gen, Wär­me­pum­pen) bzw. für Fen­ster­tausch oder Dämm-Maß­nah­men noch­mals ange­ho­ben und teil­wei­se um bestimm­te Boni-Vari­an­ten auf­ge­stockt, infor­miert Chri­sti­ne Gal­ster vom Büro Ener­gie und Kli­ma des Land­rats­am­tes Forch­heim. Wer bei­spiels­wei­se sei­ne alte Öl-Hei­zung durch eine beson­ders emis­si­ons­ar­me Holz­pel­lets­hei­zung aus­tauscht, bekommt neben der Basis­för­de­rung in Höhe von 35 % zusätz­lich eine 10%ige „Aus­tausch­prä­mie Ölhei­zung“ und den 5%igen „Inno­va­ti­ons­bo­nus Bio­mas­se“; ins­ge­samt also 50 % Zuschuss auf sämt­li­che för­der­fä­hi­ge Kosten für Maß­nah­men, die im Zusam­men­hang mit dem Hei­zungs­tausch ent­ste­hen. Alter­na­tiv wäre auch der Anschluss an ein Nah­wär­me­netz förderfähig.

20 % Zuschuss für Heizungsoptimierung

Das För­der­pro­gramm kann aber auch für klei­ne­re inve­sti­ve Maß­nah­men an bestehen­den Heiz­an­la­gen, wie die Durch­füh­rung eines hydrau­li­schen Abgleichs in Ver­bin­dung mit dem Aus­tausch von Hei­zungs­um­wälz- oder Warm­was­ser-Zir­ku­la­ti­ons­pum­pen durch hoch­ef­fi­zi­en­te Pum­pen oder son­sti­gen Opti­mie­rungs­maß­nah­men am Heiz­sy­stem in Anspruch genom­men werden.

Wich­tig: Vor­he­ri­ge Antrag­stel­lung notwendig!

Bei Hei­zungs­tausch oder Hei­zungs­op­ti­mie­rung kann die elek­tro­ni­sche Antrag­stel­lung ohne Ein­bin­dung eines Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­ten vom Haus­ei­gen­tü­mer selbst oder vom bevoll­mäch­tig­ten Hei­zungs­bau­er auf der Home­page des Bun­des­am­tes für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) vor­ge­nom­men wer­den (www​.bafa​.de/​beg); dies muss jedoch vor Auf­trags­ver­ga­be erfol­gen. Die Umset­zungs­frist beträgt 24 Mona­te; d.h. inner­halb die­ses Zeit­rau­mes muss die Anla­ge errich­tet und in Betrieb genom­men und anschlie­ßend die Ver­wen­dungs­nach­wei­se ein­ge­reicht werden.

20 % Zuschuss für Ein­zel­maß­nah­me Fen­ster­tausch oder Dämm-Maß­nah­men, bei Sanie­rung zum Effi­zi­enz­haus sogar bis zu 45 % Zuschuss möglich

Für ener­ge­ti­sche Maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le, wie z. B. die Erneue­rung der Fen­ster, die Däm­mung des Daches, der ober­sten Geschoss­decke oder der Fas­sa­de sowie für eine umfas­sen­de­re Sanie­rung auf Effi­zi­enz­haus­ni­veau gibt es eben­falls Zuschüs­se von bis zu 45 %. Je weni­ger Ener­gie das Gebäu­de benö­tigt, umso höher die Förderung.

Antrag­stel­lung vor­her mit Ein­bin­dung eines Energieberaters

Auch hier gilt: Nur wenn der elek­tro­ni­sche Antrag recht­zei­tig, d. h. bereits vor Beauf­tra­gung des Hand­wer­kers beim Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le gestellt wird, kön­nen die­se staat­li­chen Zuschüs­se für die för­der­fä­hi­gen Inve­sti­ti­ons­ko­sten abge­ru­fen wer­den. Außer­dem ist bei Fen­ster­tausch, Däm­mung oder Sanie­rung zum Effi­zi­enz­haus ein qua­li­fi­zier­ter Ener­gie-Effi­zi­enz-Exper­te ver­pflich­tend ein­zu­bin­den. Die Umset­zungs- bzw. Fer­tig­stel­lungs­frist beträgt eben­falls grund­sätz­lich 24 Monate.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Bun­des­för­de­rung effi­zi­en­te Gebäu­de: www​.bafa​.de/​beg

80 % Zuschuss für Ener­gie­be­ra­tung für Wohngebäude

Oft­mals sind sich Haus­ei­gen­tü­mer noch nicht sicher, wel­che Sanie­rungs­maß­nah­me sie als erstes in Angriff neh­men sol­len. Hier kann es sinn­voll sein, sich zunächst von einem neu­tra­len Ener­gie­be­ra­ter vor Ort bera­ten zu las­sen. Neben der Bestands­auf­nah­me des Ist-Zustan­des ent­hält der Bera­tungs­be­richt auch Vor­schlä­ge für eine zweck­mä­ßi­ge Sanie­rung und gibt Emp­feh­lun­gen für die zeit­li­che Umset­zung der jewei­li­gen Maß­nah­men; dies ist dann der sog. Indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP). Die Kosten für den Bera­tungs­be­richt wer­den vom BAFA über das Pro­gramm Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de mit 80 % bezu­schusst. Wer­den dar­an anschlie­ßend bzw. in einem Zeit­raum von 10 Jah­ren för­der­fä­hi­ge Maß­nah­men ent­spre­chend dem indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan umge­setzt, erhöht sich für die­se der eigent­li­che Zuschuss noch­mals um den 5%igen iSFP-Bonus.

Wei­te­re Förderprogramme

Neben die­sen För­der­pro­gram­men des BAFA gibt es wei­te­re Zuschuss- oder Kre­dit­va­ri­an­ten der KfW-Ban­ken­grup­pe, z. B. für

  • alters­ge­rech­tes Umbau­en (www​.kfw​.de/​455) ,
  • die Errich­tung ener­gie­ef­fi­zi­en­ter Wohngebäude/​Effizienzhäuser (www​.kfw​.de/​153) oder
  • die Errich­tung von Lade­sta­tio­nen an pri­va­ten Wohn­ge­bäu­den (www​.kfw​.de/​440).

Bezu­schusst wird u.a. auch die Anschaf­fung eines Bat­te­rie­spei­chers in Ver­bin­dung mit einer neu­en PV-Anla­ge über das PV-Spei­cher-Pro­gramm des Frei­staats Bay­ern: www​.ener​gie​bo​nus​.bay​ern.