Wei­te­re Öff­nungs­schrit­te im Land­kreis Kulmbach

Corona Maske Symbolbild

Ab dem 26.05.2021 tre­ten auf­grund der sta­bi­len Ent­wick­lung im Land­kreis Kulm­bach wei­te­re Locke­run­gen in Kraft. Das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge hat der vom Land­rats­amt vor­ge­leg­ten All­ge­mein­ver­fü­gung auf­grund der wei­ter­hin posi­ti­ven Ten­denz des Werts der 7‑Ta­ges-Inzi­denz am Diens­tag zugestimmt.

Damit gel­ten ab Mitt­woch die in der bei­gefüg­ten All­ge­mein­ver­fü­gung dar­ge­leg­ten wei­te­ren Öff­nungs­schrit­te. Ins­be­son­de­re ent­fällt hier­durch die Not­wen­dig­keit eines nega­ti­ven Tests im Bereich der Außen­ga­stro­no­mie, beim Sport und in Freibädern.

Im Rah­men von Über­nach­tungs­an­ge­bo­ten bleibt es dage­gen bei der Vor­aus­set­zung, dass die Über­nach­tungs­gä­ste bei der Anrei­se sowie nach jeweils wei­te­ren 48 Stun­den über einen vor höch­stens 24 Stun­den vor­ge­nom­me­nen PCR-Test oder POC-Anti­gen­test bzw. Selbst­test (vor Ort) in Bezug auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 mit nega­ti­vem Ergeb­nis verfügen.

Für den Besuch von Fit­ness­stu­di­os und Frei­bä­dern wird die Pflicht zur Vor­la­ge eines nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses auf­ge­ho­ben. Es bleibt jedoch bei der Not­wen­dig­keit einer vor­he­ri­gen Terminvereinbarung.

Die Öff­nung der Außen­ga­stro­no­mie ist wei­ter­hin bis 22 Uhr und unter Sicher­stel­lung einer Kon­takt­nach­ver­fol­gung mög­lich. Es ent­fällt auch hier die Test­pflicht für Besucher.

Nach wie vor gel­ten für alle Öff­nun­gen spe­zi­fi­sche Rah­men­kon­zep­te, deren Vor­ga­ben eben­so wie alle Neben­be­stim­mun­gen der All­ge­mein­ver­fü­gung zu beach­ten sind.