In Bay­reuth gel­ten neue Regeln bei den Kontaktbeschränkungen

Corona Maske Symbolbild

Die Stadt Bay­reuth hat am Sonn­tag, 23. Mai, an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen den 7‑Ta­ge-Inzi­denz­wert von 35 Coro­na-Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner unter­schrit­ten. Ab Diens­tag, 25. Mai, gel­ten daher neue Locke­run­gen bei den Kontaktbeschränkungen.

Der gemein­sa­me Auf­ent­halt im öffent­li­chen Raum, in pri­vat genutz­ten Räu­men und auf pri­va­ten Grund­stücken ist nun mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands sowie zusätz­lich den Ange­hö­ri­gen von zwei wei­te­ren Haus­stän­den erlaubt, solan­ge dabei die Gesamt­zahl von ins­ge­samt zehn Per­so­nen nicht über­schrit­ten wird. Die zu den jewei­li­gen Haus­stän­den gehö­ren­den Kin­der unter 14 Jah­ren blei­ben für die Gesamt­zahl eben­so außer Betracht wie voll­stän­dig Geimpf­te und von einer Coro­na-Infek­ti­on gene­se­ne Personen.