Bam­ber­ger Stadt­rat tritt zum ersten Mal zu einer hybri­den Stadt­rats­sit­zung zusammen

Bamberger Stadtrat in hybrider Sitzung © Lucas Büchner
Bamberger Stadtrat in hybrider Sitzung © Lucas Büchner

Digi­ta­li­sie­rung in Bamberg

Am Mitt­woch, den 19. Mai 2021 ist der Bam­ber­ger Stadt­rat zum ersten Mal zu einer hybri­den Stadt­rats­sit­zung zusam­men gekom­men. Zum ersten Mal war es Stadträt*innen mög­lich sich online zu einer Sit­zung zuzu­schal­ten – bei vol­lem Rede- und Stimmrecht.

„Ein gro­ßes Lob an die Mit­ar­bei­ter der Stadt­ver­wal­tung die dies ermög­lich haben“ sagt dazu Stadt­rat Dr. Hans-Gün­ter Brün­ker von Volt. Bis vor zwei Mona­ten unter­sag­te es die baye­ri­sche Gesetz­ge­bung noch Stadt­rats­sit­zun­gen online abzu­hal­ten. Ange­sichts der Pan­de­mie kaum zu glau­ben. Erst durch den mas­si­ven media­len Druck von Volt besann sich die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung im März eines Bes­se­ren und änder­te die baye­ri­sche Gemein­de­ord­nung entsprechend.

„Noch Ende letz­ten Jah­res haben CSU und FW dies im Land­tag vehe­ment abge­lehnt“ erläu­tert Brün­ker. „Umso erfreu­li­cher, dass die Bam­ber­ger Ver­wal­tung, nach der Geset­zes­än­de­rung im März, zügig alles in die Wege gelei­tet hat um hybri­de Sit­zun­gen in Bam­berg zu ermög­li­chen. Hier­zu noch ein­mal einen gro­ßen Dank an Dr. Gol­ler und sein Team“.

Bei der Sit­zung am Mitt­woch mach­ten sechs Stadträt*innen aus sechs Par­tei­en von der Mög­lich­keit Gebrauch ohne Infek­ti­ons­ri­si­ko der Sit­zung online bei­zu­woh­nen. Die 4,5 stün­di­ge Sit­zung ver­lief dabei völ­lig rei­bungs­los. Die sechs Stadträt*innen mach­ten dabei rege von ihrem Rede­recht Gebrauch, was von den ande­ren Stadträt*innen auf der Lein­wand im Hegel­saal mit­ver­folgt wer­den konnte.

„Jetzt müs­sen wir es noch schaf­fen, dass die Rats­sit­zun­gen auch für die Bevöl­ke­rung online über­tra­gen wer­den“ for­dert Brün­ker. „Da sind uns ande­re Städ­te immer noch weit vor­aus. Auf Grund der Pan­de­mie kom­men kaum noch Bürger*innen zu den Sit­zun­gen. Es darf nicht sein, dass die kom­mu­na­le Demo­kra­tie des­halb fak­tisch unter Aus­schluss der Öffent­lich­keit stattfindet.“