Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 17.05.2021

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

Fol­gen­schwe­re Ver­wechs­lung – ab durch die Hecke

WEIT­RAMS­DORF, LKR. COBURG. In einer Hecke lan­de­te am Sonn­tag­nach­mit­tag ein Auto, als eine 43 Jah­re alte Frau das Gas­pe­dal mit der Brem­se verwechselte.

Noch kei­nen Monat war der Renault Clio alt, als die Unfall­fah­re­rin gegen 14:45 Uhr in Wei­dach an der Cobur­ger Stra­ße / Ecke Schlag­lei­te aufs Gas anstatt auf die Brem­se trat. Folg­lich kam der Klein­wa­gen nach rechts ab und fuhr durch eine Hecke. Glück­li­cher­wei­se blieb die 43-Jäh­ri­ge aus dem Land­kreis Son­ne­berg unver­letzt. Aller­dings ent­stan­den an dem Clio sowie an der Hecke Sach­schä­den in Höhe von gut 1.000 Euro. Ein Abschlepp­dienst muss­te das Klein­fahr­zeug bergen.

Ver­kehrs­po­li­zei Coburg

A 73 Anschluss­stel­le Coburg jetzt zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit 60 km/​h

A 73/​Anschlussstelle Coburg: Seit knapp 2 Wochen gilt im Bereich der Auto­bahn­an­schluss­stel­le Coburg in Rich­tung Stadt­au­to­bahn (B4) eine zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit von 60 km/​h.

Die Geschwin­dig­keit wird auf der A 73 in Rich­tung Suhl, ab der Anschluss­stel­le Neu­stadt b. Cbg. im Bereich der soge­nann­ten Neben­fahr­bahn (direk­te Ver­bin­dung zwi­schen den bei­den Anschluss­stel­len) in regel­mä­ßi­gen Abstän­den von 100 km/​h, auf 80 km/​h und 60 km/​h herabgesetzt.

Der Grund für die Her­ab­set­zung der Höchst­ge­schwin­dig­keit war eine auf­fäl­li­ge Häu­fung von Unfäl­len im Zeit­raum von 2016 bis Mit­te 2020. Hier ereig­ne­ten sich im Kur­ven­be­reich der Anschluss­stel­le 31 Ver­kehrs­un­fäl­le. Als Ursa­che kommt über­pro­por­tio­nal nicht ange­pass­te Geschwin­dig­keit, ins­be­son­de­re bei Näs­se und Glät­te, in Betracht.

Des­halb wur­de durch die Unfall­kom­mis­si­on, bestehend aus Auto­bahn GmbH, Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken und der Ver­kehrs­po­li­zei Coburg, ent­schie­den, zunächst die Grif­fig­keit der Fahr­bahn­ober­flä­che zu ver­bes­sern und im zwei­ten Schritt die zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit zu redu­zie­ren. Die Grif­fig­keit der Fahr­bahn­ober­flä­che wur­de bereits im ersten Halb­jahr 2020 durch eine Spe­zi­al­fir­ma verbessert.

Die Ver­kehrs­po­li­zei Coburg möch­te in die­sem Zusam­men­hang alle Ver­kehrs­teil­neh­mer dar­auf hin­wei­sen, dass nach einer aus­rei­chen­den Beob­ach­tungs­pha­se in die­sem Bereich Geschwin­dig­keits­über­wa­chungs­maß­nah­men statt­fin­den werden.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Betriebs­er­laub­nis erloschen

Kro­nach: Am Sonn­tag­nach­mit­tag kon­trol­lier­te eine Strei­fe der Poli­zei Kro­nach einen jun­gen Mann, der mit sei­nem BMW im Stadt­teil Frie­sen unter­wegs war. Das Fahr­zeug war den Beam­ten auf­ge­fal­len, da das ein­ge­schal­te­te Abblend­licht zu einer mas­si­ven Blend­wir­kung führ­te. Bei der Kon­trol­le wur­de fest­ge­stellt, dass im Fahr­zeug Zube­hör­schein­wer­fer mit unzu­läs­si­gen LED-Leucht­mit­teln ver­baut waren. Durch den Ein­bau die­ser Fahr­zeug­tei­le ist die Betriebs­er­laub­nis des Pkw erlo­schen. Der Fah­rer muss­te sei­nen Wagen vor Ort ste­hen las­sen und wird mit einer Buß­geld­an­zei­ge rech­nen müssen.

Renault-Fah­rer hat­te Dro­gen intus

Kro­nach: Ein amts­be­kann­ter Mann aus einem Kro­na­cher Stadt­teil wird sich wegen Zuwi­der­hand­lung gegen das Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz und Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz ver­ant­wor­ten müs­sen. Der 37-Jäh­ri­ge war zum wie­der­hol­ten Mal in eine Ver­kehrs­kon­trol­le gera­ten und zeig­te hier­bei dro­gen­ty­pi­sche Auf­fäl­lig­kei­ten. Gegen­über den Beam­ten räum­te der Mann einen, kürz­lich Dro­gen kon­su­miert zu haben. Ein durch­ge­führ­ter Dro­gen­schnell­test ver­lief posi­tiv auf Amphet­amin, Metam­phet­amin und THC.

Grill­koh­le beschä­digt Mülltonne

Kro­nach: Gegen einen 39-jäh­ri­gen Kro­na­cher wird wegen eines Ver­sto­ßes nach dem Lan­des­straf- und Ver­ord­nungs­ge­setz ermit­telt. Der Betrof­fe­ne hat­te Grill­koh­le vom Vor­abend in die Rest­müll­ton­ne gekippt. Da die Asche offen­sicht­lich nicht voll­stän­dig erkal­tet war, wur­de die Müll­ton­ne beschä­digt. Der Scha­den beläuft sich auf etwa 50,- Euro. Der Scha­dens­ver­ur­sa­cher konn­te den Schmor­brand eigen­stän­dig löschen. Haus­mit­be­woh­ner waren nicht in Gefahr.