Land­rats­amt Kro­nach infor­miert zur Drittimpfung

Symbolbild Impfung

In der Dis­kus­si­on um einen poten­zi­el­len drit­ten Impf­ter­min als Fol­ge einer mit einem mRNA-Impf­stoff (Biontech oder Moder­na) durch­ge­führ­ten Zweit­imp­fung auf dem bei der Erst­imp­fung ver­wen­de­ten Impf­stoff von Astra­ze­ne­ca hat das Kro­na­cher Impf­zen­trum nun Ant­wort aus dem baye­ri­schen Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um erhal­ten. Dem­nach sei die Ver­ga­be eines drit­ten Impf­ter­mins an Per­so­nen, die nach Erhalt zwei­er Impf­do­sen als voll­stän­dig geimpft gel­ten, nicht zuläs­sig und wider­spre­che den Vor­ga­ben der Coro­na-Impf­schutz­ver­ord­nung für ein voll­stän­di­ges Impf­sche­ma, wel­ches wie­der­um den Emp­feh­lun­gen der Sti­ko zu ent­spre­chen habe. „Dies gilt auch für eine Dritt­imp­fung nach hete­ro­lo­ger Imp­fung. Der­zeit liegt kei­ne Emp­feh­lung der Sti­ko für eine zeit­na­he drit­te Imp­fung nach hete­ro­lo­ger Imp­fung vor“, teilt das baye­ri­sche Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um mit. Bei einer hete­ro­lo­gen Imp­fung han­delt es sich um die bei Erst- und Zweit­imp­fung ver­wen­de­ten Impf­stof­fe unter­schied­li­cher Hersteller.

Die ärzt­li­che Lei­tung des Kro­na­cher Impf­zen­trums hat­te einen drit­ten Impf­ter­min ins Spiel gebracht mit dem Ver­weis auf die Her­stel­ler­an­ga­ben und den damit ver­bun­de­nen Wir­kungs­grad einer Impf­se­rie. Auf­grund der Ant­wort aus dem Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um besteht nun aller­dings Klar­heit, so dass auf eine Dritt­imp­fung ver­zich­tet wird und die bis­lang vor­sorg­lich ver­ge­be­nen Ter­mi­ne wie­der abge­sagt werden.