Bam­ber­ger Stadt­ver­wal­tung emp­fiehlt die Absa­ge der Sand­ker­wa 2021

Die Schau­stel­ler und Bür­ger­ver­ei­ne zeig­ten gro­ßes Verständnis

Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke ist gestern (Diens­tag, 11.Mai) mit den Vor­sit­zen­den aller Bam­ber­ger Bür­ger­ver­ei­ne und den Schau­stel­lern aus der Regi­on zusam­men­ge­kom­men, um über die dies­jäh­ri­ge Durch­füh­rung der Bam­ber­ger Sand­ker­wa sowie die ver­schie­de­nen Distrikt­kirch­wei­hen recht­zei­tig zu beraten.

OB Star­ke berich­te­te zunächst von der jüng­sten Video­kon­fe­renz mit Mini­ster­prä­si­dent Mar­kus Söder und den Bürgermeister:innen aus Bay­ern. Im Mit­tel­punkt stand die Fra­ge, wie grund­sätz­lich mit Groß­ver­an­stal­tun­gen in die­sem Som­mer umge­gan­gen wer­den sol­le. Die Teil­neh­mer waren sich einig, dass auf­grund des Infek­ti­ons­ge­sche­hens Groß­ver­an­stal­tun­gen mit vie­len Besu­chern auch in die­sem Jahr nicht durch­führ­bar sind, so dass die Staats­re­gie­rung die Emp­feh­lung aus­spre­che, der­ar­ti­ge Groß­ver­an­stal­tun­gen abzusagen.

Sowohl die Schau­stel­ler als auch die Bür­ger­ver­ei­ne gehen davon aus, dass die Durch­füh­rung der Sand­ker­wa, bei der tra­di­tio­nell ohne Zugangs­be­schrän­kun­gen mehr als 200.000 Men­schen in engen Gas­sen mit­ein­an­der fei­ern, auch in die­sem Jahr nicht rea­li­stisch sei. Glei­ches gilt für die nor­ma­len Distrikt­kirch­wei­hen in den ver­schie­de­nen Stadt­tei­len. Der Gesund­heits­schutz hat Vor­rang. Der Stadt­rat wird sich in sei­ner Voll­sit­zung am 19.05.2021 mit dem The­ma befas­sen. Die Stadt­ver­wal­tung schlägt dem Stadt­rat vor, die Absa­ge der Sand­ker­wa 2021 zu befürworten.

Um den Schau­stel­lern in die­ser schwie­ri­gen Situa­ti­on den­noch Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten zu bie­ten, sol­len krea­ti­ve Lösun­gen geschaf­fen wer­den. Vor­stell­bar aus Sicht aller Betei­lig­ten sind „Pop Up“-Kerwas, wenn es die Rechts­la­ge und das Infek­ti­ons­ge­sche­hen zulassen.

Denk­bar sind „Kleinst­lö­sun­gen“ mit einem Kin­der­ka­rus­sell, Süßig­kei­ten­ver­kauf, sowie einer Fisch- und Imbiss­bu­de. Aber: Sitz­mög­lich­kei­ten zum Ver­wei­len, der Ver­kauf von Alko­hol oder gar das Auf­stel­len eines Fest­zel­tes wer­den nicht erlaubt sein, kün­dig­te Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke an. Die­se redu­zier­ten Ange­bo­te sei­en „selbst­ver­ständ­lich frei­wil­lig, die Bür­ger­ver­ei­ne müs­sen sich mit den Schau­stel­lern ver­stän­di­gen“, so Starke.