Der Land­kreis Bay­reuth liegt seit sie­ben Tagen unter der Inzi­denz von 100 – Locke­run­gen ab 12.05.2021

Corona Maske Symbolbild

Außen­ga­stro­no­mie, Sport, Theater‑, Kon­zert- und Kino­be­su­che unter bestimm­ten Bedin­gun­gen ab Mitt­woch möglich

Der Land­kreis Bay­reuth hat am 11.05.2021 an sie­ben auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen die 7- Tage-Inzi­denz von 100 unter­schrit­ten. Das Land­rats­amt Bay­reuth hat dar­auf­hin umge­hend das Ein­ver­neh­men des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Gesund­heit und Pfle­ge zu wei­te­ren Öff­nungs­schrit­ten nach § 27 der 12. BayIfSMV ein­ge­holt. Nach­dem das Ein­ver­neh­men bereits am Diens­tag­abend erteilt wur­de und die dem­entspre­chen­de öffent­li­che Bekannt­ma­chung umge­hen erfolgt ist, gel­ten die nach­fol­gen­den Öff­nun­gen bereits ab Mitt­woch, den 12. Mai 2021:

1. Die Außen­ga­stro­no­mie kann für Besu­cher mit vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung geöff­net wer­den. Der Betrei­ber hat gemäß § 2 der 12. BayIfSMV die Doku­men­ta­ti­on für die Kon­takt­nach­ver­fol­gung durchzuführen.

Sit­zen meh­re­re Haus­stän­de an einem Tisch, benö­tigt jeder Gast den Nach­weis eines nega­ti­ven Coro­na­tests. Die­ser kann durch einen vor höch­sten 24 Stun­den vor­ge­nom­me­ner POC-Anti­gen­test, einen Selbst­test vor Ort oder einen vor höch­stens 48 Stun­den vor­ge­nom­me­nen PCR-Test erfolgen.

2. Thea­ter, Kon­zert- und Opern­häu­ser sowie Kinos kön­nen geöff­net wer­den. Vor­aus­set­zung für die Besu­che­rin­nen und Besu­cher hier­für ist eben­falls der Nach­weis eines nega­ti­ven Coro­na­tests. Die­ser kann durch einen vor höch­sten 24 Stun­den vor­ge­nom­me­ner POC-Anti­gen­test, einen Selbst­test vor Ort oder einen vor höch­stens 48 Stun­den vor­ge­nom­me­nen PCR-Test erfolgen.

3. Die Aus­übung von kon­takt­frei­em Sport ist nun auch im Innen­be­reich erlaubt. Die Aus­übung von Kon­takt­sport darf nur unter frei­em Him­mel erfol­gen. Vor­aus­set­zung hier­für ist der Nach­weis eines nega­ti­ven Coro­na­tests. Die­ser kann durch einen vor höch­sten 24 Stun­den vor­ge­nom­me­ner POC-Anti­gen­test, einen Selbst­test vor Ort oder einen vor höch­stens 48 Stun­den vor­ge­nom­me­nen PCR-Test erfolgen.