Rat­haus­Re­port der Stadt Erlan­gen vom 8. Mai 2021

Locke­run­gen für Außen­ga­stro­no­mie, Kul­tur und Sport ab Montag

Ab Mon­tag, 10. Mai, grei­fen in Erlan­gen wei­te­re Locke­run­gen bei den Coro­na­auf­la­gen. Jeweils unter der Vor­aus­set­zung, dass von den Besu­che­rin­nen und Besu­chern ent­we­der ein nega­ti­ver Test auf das Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 oder ein Nach­weis über eine voll­stän­di­ge Imp­fung bezie­hungs­wei­se eine min­de­stens 28 Tage, höch­stens jedoch 6 Mona­te zurück­lie­gen­de Coro­na-Infek­ti­on erbracht wird, kön­nen dann ent­spre­chend der gel­ten­den 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung die Außen­ga­stro­no­mie bis 22 Uhr, Thea­ter, Kon­zert- und Opern­häu­ser sowie Kinos wie­der öff­nen. Kon­takt­frei­er Sport im Innen­be­reich sowie Kon­takt­sport unter frei­em Him­mel dür­fen eben­falls wie­der statt­fin­den. Für die kon­kre­te Umset­zung vor Ort haben die zustän­di­gen Mini­ste­ri­en der Staats­re­gie­rung Rah­men­kon­zep­te zu den erfor­der­li­chen Schutz- und Hygie­ne­maß­nah­men erar­bei­tet. Die­se Rah­men­kon­zep­te müs­sen jeweils bei der Öff­nung beach­tet und in indi­vi­du­el­len Hygie­ne­kon­zep­ten umge­setzt wer­den. Die Rah­men­kon­zep­te kön­nen unter erlan​gen​.de/​c​o​r​ona abge­ru­fen werden.

Da Erlan­gen seit elf Tagen kon­ti­nu­ier­lich Inzi­denz­wer­te unter der maß­geb­li­chen Schwel­le von 100 vor­wei­sen kann, hat die Stadt bei der Regie­rung von Mit­tel­fran­ken das Ein­ver­neh­men des Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­ums zu den Öff­nungs­schrit­ten bean­tragt. Die­ses Ein­ver­neh­men wur­de nun erteilt. Soll­te der Inzi­denz­wert drei Tage über 100 lie­gen, tre­ten die Öff­nungs­re­ge­lun­gen nach den nun kon­kre­ti­sier­ten Vor­ga­ben des Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­ums zwei Tage nach der drit­ten Über­schrei­tung wie­der außer Kraft. Ent­spre­chen­de Ände­run­gen wer­den über das „Amts­blatt „Die amt­li­chen Sei­ten“ bekannt­ge­ge­ben. Das Amts­blatt kann unter erlan​gen​.de/​das kosten­los als News­let­ter abon­niert werden.

Das City-Manage­ment und die Stadt Erlan­gen unter­stüt­zen Unter­neh­men und Ver­ei­ne bei der coro­nabe­ding­ten Doku­men­ta­ti­ons­pflicht und bie­ten mit einer Stadt­li­zenz von www​.dar​fich​rein​.de eine kosten­lo­se, digi­ta­le Mög­lich­keit bei der Kon­takt­da­ten­er­fas­sung an. Das Ange­bot gilt ins­be­son­de­re für Gastro­no­mie- und Kul­tur­be­trie­be, rich­tet sich jedoch auch an wei­te­re Unter­neh­men, Ein­zel­han­del, Ver­ei­ne und städ­ti­sche Dienst­stel­len. Die Anschaf­fungs­ko­sten der Stadt­li­zenz wer­den durch die Wirt­schafts­för­de­rung der Stadt Erlan­gen finan­ziert. Zur Nut­zung bedarf es kei­ner App oder Regi­strie­rungs-Code. Unter­neh­men, die über eine Erlan­ger Post­leit­zahl ver­fü­gen, regi­strie­ren sich bin­nen drei Minu­ten kosten­frei auf www​.dar​fich​rein​.de. Es fal­len durch die Stadt­li­zenz kei­ne Kosten für die teil­neh­men­den Betrie­be an. Für Gäste und Besu­cher erleich­tert das Ange­bot den Check-In.

Infor­ma­tio­nen unter erlan​gen​.de/​c​o​r​ona und erlan​gen​.info/​d​a​r​f​i​c​h​r​e​i​n​_​e​r​l​a​n​g​en/

PCR-Pool­tests kön­nen an Erlan­ger Schu­len fort­ge­führt werden

Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie Lehr­kräf­te und Schul­ver­wal­tungs­per­so­nal, die schon jetzt am lau­fen­den Pilot­pro­jekt „Stu­die zur Früh­erken­nung des Coro­na-Virus“ teil­neh­men, kön­nen auch künf­tig die Test­pflicht durch Abga­be eines Gur­gel­tests zwei­mal wöchent­lich erfül­len. Dies gilt auch für Per­so­nen der Not- und Mit­tags­be­treu­ung. Die Stadt hat­te sich bei der Staats­re­gie­rung dafür ein­ge­setzt, die Rege­lung auch unter den geän­der­ten bun­des­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen fort­füh­ren zu dür­fen. Für die Durch­füh­rung der Tests ist die jewei­li­ge Schu­le zustän­dig. Schü­le­rin­nen und Schü­ler wer­den von der Schu­le über die Umset­zung infor­miert. In einer aktu­el­len Aus­ga­be des Amts­blat­tes „Die amt­li­chen Sei­ten“ vom 8. Mai wer­den in einer Bekannt­ma­chung wei­te­re Details abge­druckt (www​.erlan​gen​.de/​das).