Mistel­bachs Abwas­ser fließt künf­tig nach Bayreuth

Stadt Bay­reuth und VG Mistel­bach schlie­ßen Zweck­ver­ein­ba­rung über Anschluss an Kanal­netz der Stadt

Die Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft (VG) Mistel­bach wird künf­tig das Kanal­netz der Stadt Bay­reuth nut­zen, um ihr Abwas­ser zu ent­sor­gen. Bei­de Sei­ten haben hier­zu eine Zweck­ver­ein­ba­rung abgeschlossen.

Die was­ser­recht­li­che Erlaub­nis der von der Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft (VG) Mistel­bach betrie­be­nen Klär­an­la­ge ist Ende 2019 aus­ge­lau­fen. Da eine neue Geneh­mi­gung ohne erheb­li­che Bau- und Sanie­rungs­maß­nah­men nicht zu erwar­ten war, ent­schied sich die VG Mistel­bach zur Auf­nah­me von Ver­hand­lun­gen mit der Stadt Bay­reuth über den Anschluss an das städ­ti­sche Kanal­netz. Die­se Ver­hand­lun­gen wur­den nun mit einer Zweck­ver­ein­ba­rung abgeschlossen.

Ober­bür­ger­mei­ster Tho­mas Ebers­ber­ger und der Gemein­schafts­vor­sit­zen­de der VG Mistel­bach Harald Feul­ner unter­zeich­ne­ten die acht­sei­ti­ge Zweck­ver­ein­ba­rung, wel­che den Anschluss und die Ein­leit­be­din­gun­gen der Abwäs­ser aus den 14 Gemein­de­tei­len der VG Mistel­bach an die öffent­li­che Ent­wäs­se­rungs­ein­rich­tung der Stadt Bay­reuth regelt. Die Zweck­ver­ein­ba­rung tritt am 1. Juli die­ses Jah­res in Kraft und wird zunächst auf 20 Jah­re geschlossen.

Die in den 1970er Jah­ren errich­te­te Klär­an­la­ge in Mistel­bach wird in den kom­men­den Jah­ren zurück­ge­baut und das Abwas­ser wird künf­tig über eine 1,6 Kilo­me­ter lan­ge Druck­lei­tung in das Kanal­netz der Stadt Bay­reuth ein­ge­lei­tet. Die Ver­le­gung der vor­ge­schrie­be­nen dop­pel­wan­di­gen Lei­tung erfolgt von der Klär­an­la­ge Mistel­bach par­al­lel zum Rad­weg ent­lang der Staats­stra­ße bis zur Ein­lei­tungs­stel­le am Gut Gei­gen­reuth. Außer­dem wird auf dem Gelän­de der Klär­an­la­ge Mistel­bach ein Pump­werk errich­tet. Mit den Bau­ar­bei­ten soll zeit­nah begon­nen wer­den, sie wer­den cir­ca drei Mona­te dau­ern, die Bau­ko­sten belau­fen sich auf rund zwei Mil­lio­nen Euro.

Neben den Bau­ko­sten zur Her­stel­lung der Druck­lei­tung und des Pump­schach­tes kom­men auf die VG Mistel­bach noch wei­te­re Kosten zu. Sie muss für die Durch­lei­tung des Abwas­sers durch das Bay­reu­ther Kanal­netz ein Durch­lei­tungs­ent­gelt ent­rich­ten, außer­dem noch das jähr­li­che Ent­gelt für die Mit­be­nut­zung des Klär­wer­kes. Des Wei­te­ren betei­ligt sich die VG Mistel­bach an künf­ti­gen Aus­bau­ten des Klär­werks Bay­reuth antei­lig der Einwohnerwerte.

Die Rei­ni­gung des Abwas­sers aus den Gemein­den der VG Mistel­bach stellt für die Bay­reu­ther Klär­an­la­ge men­gen­mä­ßig kein Pro­blem dar. Sie hat eine Aus­bau­grö­ße von 300.000 Ein­woh­ner­wer­ten, die momen­ta­ne Ist-Bela­stung beträgt ledig­lich 201.000 Einwohnerwerte.