Tipps & Tricks: „Fuß­ball-EM: Unsi­che­re Zei­ten für Ticketinhaber“

Symbolbild Fussball

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern infor­miert Fuß­ball­fans über ihre Rech­te bei unter­schied­li­chen Szenarien

24 Mann­schaf­ten in 12 Städ­ten ver­teilt über den gesam­ten Kon­ti­nent: Vom 11. Juni bis 11. Juli 2021 fin­det die UEFA Fuß­ball-Euro­pa­mei­ster­schaft statt. Der eigent­li­che Ter­min im Som­mer 2020 wur­de auf­grund von Coro­na ver­scho­ben. Auch ein Jahr spä­ter steht nicht fest, ob und wel­che Spie­le vor Zuschau­ern aus­ge­tra­gen wer­den kön­nen. „Vie­le Fuß­ball­fans haben bereits Tickets erwor­ben, doch die Lage ist der­zeit unüber­sicht­lich“, sagt Tat­ja­na Halm, Juri­stin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Bis­her gibt es noch kei­ne Ent­schei­dung zu den Zuschau­er­zah­len.“ Unklar ist auch, ob Spiel­or­te von der UEFA ver­legt wer­den, wenn kei­ne Zuschau­er zum Zeit­punkt des Spiels am Aus­tra­gungs­ort auf­grund der Coro­na-Regeln mög­lich sind. Wer den Ticket­preis wegen der unsi­che­ren Lage schon jetzt zurück erhal­ten möch­te, kann sei­ne Ein­tritts­kar­ten bis zum 22. April, 18 Uhr, unter https://​de​.uefa​.com/​u​e​f​a​e​u​r​o​-​2​0​2​0​/​t​i​c​k​e​t​i​n​g​/#/ zurückgeben.

Redu­zie­rung der Stadionkapazität

Eine voll besetz­te Alli­anz Are­na in Mün­chen wird es aller Wahr­schein­lich­keit nach nicht geben. Trotz­dem besteht die Mög­lich­keit, dass eini­ge Zuschau­er in die Sta­di­en dür­fen. Unab­hän­gig davon wie groß der Anteil letzt­end­lich sein wird, vie­le Fuß­ball­fans wer­den trotz Ticket nicht teil­neh­men kön­nen. Ende Mai will die UEFA Käu­fer per E‑Mail über die Gül­tig­keit ihrer Tickets infor­mie­ren. „Ist die Ein­tritts­kar­te ungül­tig, haben Fans einen Anspruch auf Rück­erstat­tung des Kauf­prei­ses“, infor­miert Tat­ja­na Halm.

Ände­rung des Spielorts

Eine wei­te­re Mög­lich­keit Spie­le mit Zuschau­ern aus­zu­tra­gen, ist die Ver­le­gung des Spiel­orts. Das kann pas­sie­ren, wenn die Rege­lun­gen zum aktu­el­len Infek­ti­ons­ge­sche­hen ein Fuß­ball­spiel vor Zuschau­ern am geplan­ten Spiel­ort nicht mög­lich machen. Das Spiel wird dann in einem ande­ren Sta­di­on aus­ge­tra­gen als zum Zeit­punkt des Ticket­kaufs vor­ge­se­hen war. Auch hier trifft die UEFA die Ent­schei­dung, ob die Tickets wei­ter­hin genutzt wer­den können.

Teilt die UEFA mit, dass die Ein­tritts­kar­ten ihre Gül­tig­keit ver­lie­ren, haben Ver­brau­cher die Mög­lich­keit, den Ticket­preis zurück­zu­ver­lan­gen. „Soll­ten die Tickets auch in einem ande­ren Sta­di­on gül­tig blei­ben, kön­nen Betrof­fe­ne nach unse­rer Ein­schät­zung vom Ver­trag zurück­tre­ten,“ so die Juri­stin. „Wird das Spiel an einem ande­ren Ort, ver­mut­lich sogar in einem ande­ren Land aus­ge­tra­gen, wur­de der Inhalt des Ver­tra­ges zu sehr ver­än­dert.“ Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern ist der Ansicht, dass die coro­nabe­ding­ten Beschrän­kun­gen nicht mehr als höhe­re Gewalt zu bewer­ten sind. Daher kann nicht davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass die Ver­le­gung des Aus­tra­gungs­or­tes hin­ge­nom­men wer­den muss.

Spie­le unter Aus­schluss der Öffentlichkeit

Soll­te es bei der EM zu Gei­ster­spie­len kom­men, will die UEFA eben­falls dar­über infor­mie­ren, dass die Tickets ungül­tig sind und den ent­spre­chen­den Ticket­be­trag erstatten.

Möch­ten Fuß­ball­fans ihre Tickets erst ein­mal behal­ten, kön­nen sie eine Mit­tei­lung der UEFA über ihr jewei­li­ges Ticket abwar­ten. „Ver­lie­ren die Ein­tritts­kar­ten ihre Gül­tig­keit, kann eine Rück­erstat­tung ein­ge­for­dert wer­den“, sagt Tat­ja­na Halm.

Für indi­vi­du­el­le Fra­gen zum The­ma kön­nen sich Betrof­fe­ne an die Bera­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern wen­den. Infor­ma­tio­nen dazu ste­hen auf www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de. All­ge­mei­ne Aus­künf­te gibt es am Ser­vice­te­le­fon unter (089) 55 27 94–0.