Bericht aus der Kabi­netts­sit­zung vom 13. April 2021 mit Video von der Pressekonferenz

Die The­men:

1. Coro­na-Pan­de­mie / Ver­län­ge­rung der 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung / Test­pflicht auch für Schul­kin­der in Tagesbetreuung

2. Staats­re­gie­rung ver­län­gert Ersatz von Eltern­bei­trä­gen für Kin­der­ta­ges­be­treu­ung und Mit­tags­be­treu­ung auch für April und Mai 2021 / Kom­mu­nen betei­li­gen sich wei­ter­hin an Kosten 

Video von der Pressekonferenz

Pres­se­kon­fe­renz nach der Kabi­netts­sit­zung am 13. April 2021: Staats­kanz­lei­mi­ni­ster Dr. Flo­ri­an Herr­mann, Gesund­heits­mi­ni­ster Klaus Holet­schek und Kul­tus­mi­ni­ster Prof. Dr. Micha­el Pia­zo­lo infor­mie­ren über die wesent­li­chen Ergeb­nis­se der Bera­tun­gen. Das Kabi­nett befass­te sich u.a. mit den Fol­gen der Corona-Pandemie.

1. Coro­na-Pan­de­mie / Ver­län­ge­rung der 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung / Test­pflicht auch für Schul­kin­der in Tagesbetreuung

Erneut ist ein wei­te­rer deut­li­cher Anstieg der Infek­ti­ons­zah­len fest­zu­stel­len. Die Bele­gung der Inten­siv­bet­ten mit COVID-19-Pati­en­ten hat nahe­zu den Höchst­stand der letz­ten Wel­le erreicht. Des­halb wer­den die gel­ten­den Beschrän­kun­gen erneut ver­län­gert und präzisiert.

Imp­fen wirkt. Erfreu­lich ist daher der wei­te­re Fort­schritt der Impf­kam­pa­gne: In der letz­ten Woche wur­den rund 600.000 Imp­fun­gen in Bay­ern durch­ge­führt, in den letz­ten Werk­ta­gen über 100.000 pro Tag. Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung dankt allen, die hier­an betei­ligt sind. Ent­schei­dend ist es nun, hier nicht nachzulassen.

Vor die­sem Hin­ter­grund beschließt die Staats­re­gie­rung fol­gen­de Maßnahmen:

  • Die 12. Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (12. BayIfSMV) und die Ein­rei­se-Qua­ran­tän­ever­ord­nung wer­den bis ein­schließ­lich 9. Mai 2021 ver­län­gert. Soll­te die der­zeit geplan­te Ände­rung des Bun­des­in­fek­ti­ons­schutz­ge­set­zes frü­her in Kraft tre­ten, wird die Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung ent­spre­chend ange­passt werden.
  • Die 12. BayIfSMV wird wie folgt geändert: 
    • Es wird klar­ge­stellt, dass Schul­kin­der an Ange­bo­ten der Tages­be­treu­ung nur dann teil­neh­men dür­fen, wenn sie sich ent­spre­chend den für Prä­senz­un­ter­richt gel­ten­den Vor­ga­ben min­de­stens zwei Mal wöchent­lich einem Test in Bezug auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 unterziehen.
    • Bei Ver­samm­lun­gen in geschlos­se­nen Räu­men wird die abso­lu­te Begren­zung auf höch­stens 100 Per­so­nen gestri­chen. Statt­des­sen wird ana­log Got­tes­dien­sten nun fest­ge­schrie­ben, dass sich die Zahl der zuläs­si­gen Teil­neh­mer an der Zahl der nach den Hygie­ne­re­geln vor­han­de­nen Plät­ze ori­en­tiert, die Ver­samm­lung ange­mel­det wer­den muss und Teil­neh­mer FFP2-Mas­ke tra­gen müssen.
    • Die zustän­di­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den kön­nen in Land­krei­sen oder kreis­frei­en Städ­ten mit einer Inzi­denz grö­ßer 200 anord­nen, dass Beschäf­tig­te bestimm­ter Betrie­be und Ein­rich­tun­gen nur dann in Prä­senz am Arbeits­platz ein­ge­setzt wer­den dür­fen, wenn sie über den Nach­weis eines aktu­el­len PCR‑, Schnell- oder Selbst­tests mit nega­ti­vem Ergeb­nis verfügen.
  • Die Staats­re­gie­rung begrüßt, dass die Bun­des­re­gie­rung zeit­nah eine gesi­cher­te Rechts­grund­la­ge für ein ver­pflich­ten­des Test­an­ge­bot in Unter­neh­men schaf­fen will.

2. Staats­re­gie­rung ver­län­gert Ersatz von Eltern­bei­trä­gen für Kin­der­ta­ges­be­treu­ung und Mit­tags­be­treu­ung auch für April und Mai 2021 / Kom­mu­nen betei­li­gen sich wei­ter­hin an Kosten

Die Staats­re­gie­rung hat heu­te eine wei­te­re Ver­län­ge­rung der Ent­la­stung von Eltern mit Kin­dern in der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung und Mit­tags­be­treu­ung beschlos­sen. Eltern, die ihre Kin­der zur Redu­zie­rung von Kon­tak­ten der­zeit nicht in die Kitas oder die Mit­tags­be­treu­un­gen brin­gen, lei­sten einen erheb­li­chen Bei­trag zum Infektionsschutz.

Wie schon in den Mona­ten Janu­ar bis März wer­den die Eltern­bei­trä­ge auch für April und Mai 2021 ersetzt, wenn die Kinder(not)Betreuung an monat­lich höch­stens fünf Tagen in Anspruch genom­men wird. Die Pau­schal­be­trä­ge ori­en­tie­ren sich wei­ter­hin an den Erfah­rungs­wer­ten für mode­ra­te und ange­mes­se­ne Eltern­bei­trä­ge. Die­ser Bei­trags­er­satz wird wei­ter­hin zu 30 Pro­zent von den Kom­mu­nen und zu 70 Pro­zent vom Frei­staat Bay­ern übernommen.