Bam­ber­ger Stadt­rä­te: „Wir sind vor­be­rei­tet: Wir las­sen Ein­zel­han­del und Gastro­no­mie nicht im Stich!“

Stadt­rat beschließt Paket von Unter­stüt­zungs­maß­nah­men in Pan­de­mie­zei­ten und schafft Rah­men­be­din­gun­gen für die Zeit, wenn die Infek­ti­ons­zah­len wie­der Öff­nun­gen zulas­sen oder Bam­berg als Modell­pro­jekt nach Tübin­ger Modell aus­ge­wählt würde

Mit einem umfang­rei­chen Unter­stüt­zungs­an­ge­bot steht die Stadt Bam­berg den von den Fol­gen der Coro­na-Pan­de­mie beson­ders betrof­fe­nen Bran­chen, näm­lich Ein­zel­han­del und Gastro­no­mie, zu Sei­te. Die­ses Maß­nah­men­pa­ket hat der Stadt­rat in sei­ner Sit­zung vom 24. März beschlos­sen und damit den Weg berei­tet für die Zeit, wenn die Infek­ti­ons­zah­len wie­der Öff­nungs­schrit­te zulas­sen. „Der Lock­down führt zu dra­ma­ti­schen Umsatz­ver­lu­sten, die auch durch Lie­fer­ser­vices oder ‚click&collect‘-Angebote nicht wett­ge­macht wer­den kön­nen“, schil­dert Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke die Situa­ti­on. Außer­dem weist er auf die effek­ti­ve Infra­struk­tur für Schnell­te­stun­gen hin, die hel­fen wird, in Zukunft Öff­nun­gen zu erleich­tern. Star­ke wei­ter: „Wir las­sen Ein­zel­han­del und Gastro­no­mie nicht im Stich, im Gegen­teil: Auch, wenn auf­grund des Infek­ti­ons­ge­sche­hens lei­der erst ein­mal kei­ne wei­te­ren Öff­nun­gen mög­lich sind, wol­len wir bereits jetzt alles tun, damit die­se Bran­chen mit erlaub­ter Öff­nung schnellst­mög­lich wie­der Fuß fas­sen kön­nen. Zudem bewer­ben wir uns als Modell­pro­jekt beim Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um für Pfle­ge und Gesund­heit, um bereits früh­zei­tig Öff­nungs­per­spek­ti­ven schaf­fen zu kön­nen!“ Die beschlos­se­nen Maß­nah­men sol­len auf der einen Sei­te Kosten­ein­spa­run­gen ermög­li­chen und auf der ande­ren Sei­te Umsatz­stei­ge­run­gen unterstützen.

Die Maß­nah­men im Einzelnen:

1. Erwei­te­rung von Sondernutzungsflächen

Frei­schank­flä­chen und Son­der­ver­kaufs­flä­chen kön­nen auf Anfra­ge bei der Wirt­schafts­för­de­rung erwei­tert wer­den. Ziel ist es, trotz gel­ten­der Abstands­re­geln und beschränk­ter Öff­nungs­zei­ten mög­lichst vie­le der ursprüng­li­chen Sitz­plät­ze zu erhal­ten und Ver­kaufs­flä­chen beim Ein­zel­han­del zu ent­zer­ren. Vor­aus­set­zung für eine Erwei­te­rung ist u.a., dass eine bereits geneh­mig­te Son­der­nut­zungs­flä­che exi­stiert und, dass trotz der Erwei­te­rung die Rettungs‑, Geh- und Rad­we­ge frei­ge­hal­ten wer­den. Die­se Maß­nah­me war bereits 2020 ein gro­ßer Erfolg und soll nun auch für das gesam­te Jahr 2021 den Bam­ber­ger Gastro­no­mie­be­trie­ben als auch erst­mals dem Ein­zel­han­del ange­bo­ten werden.

2. Ersatz­flä­chen für Gastro­no­mie und Einzelhandel

Für Gastro­no­mie­be­trieb ohne Frei­schank­flä­chen wur­de bereits 2020 dis­ku­tiert, ent­spre­chen­de Flä­chen außer­halb des jewei­li­gen Betrie­bes anzu­bie­ten. In einem Fall konn­te dies auch erfolg­reich umge­setzt wer­den. Sofern wei­te­re kon­kre­te Ideen sei­tens der Gastro­no­mie vor­ge­legt wer­den, sol­len die­se wohl­wol­lend geprüft werden.

Ob Ersatz­flä­chen auch für Ein­zel­han­dels­be­trie­be sinn­voll und mög­lich sind, etwa in Form einer Son­der­ver­an­stal­tung auf dem Max­platz, soll im Gespräch mit dem Ein­zel­han­del erör­tert werden.

3. Sen­kung der Gebüh­ren für Sondernutzungsflächen

Die Höhe der Son­der­nut­zungs­ge­büh­ren für Frei­schank­flä­chen und zum Bei­spiel Waren­stän­der wird auto­ma­tisch um 50 Pro­zent redu­ziert und zwar rück­wir­kend ab Jah­res­be­ginn für das gesam­te Jahr 2021. Ein voll­stän­di­ger pau­scha­ler Erlass der Son­der­nut­zungs­ge­büh­ren ist recht­lich nicht zulässig.

4. Gut­schei­ne für den loka­len Ein­zel­han­del und die Gastronomie

Gut­schei­ne sind ein geeig­ne­tes Mit­tel zur Stär­kung des loka­len Han­dels und der Gastro­no­mie. Der Kon­zern Stadt Bam­berg inklu­si­ve sei­ner Toch­ter­un­ter­neh­men wird daher – wie schon im ver­gan­ge­nen Jahr – an Gäste und bei Jubi­lä­en von Mit­ar­bei­ten­den bevor­zugt CITY SCHEXS und Gastro­no­mie­gut­schei­ne verschenken.

5. Heiz­ge­rä­te im Außenbereich

Der Gastro­no­mie wird die Nut­zung von mobi­len Heiz­ge­rä­ten für ihre Frei­schank­flä­chen bis zum 31. Mai 2021 unter zwin­gen­der Beach­tung der jewei­li­gen Her­stel­ler­an­ga­ben sowie der Ver­ord­nung zur Ver­hü­tung von Brän­den erlaubt. Den Gastro­no­men wird expli­zit emp­foh­len, für die ener­gie­in­ten­si­ven Heiz­pil­ze Öko­strom ein­zu­set­zen und die­se nur zu ver­wen­den, wenn Gäste anwe­send. Emp­feh­lens­wert ist wei­ter­hin, die Heiz­pil­ze nur zu lei­hen oder zu lea­sen, da nach der jet­zi­gen Aus­nah­me­si­tua­ti­on nicht davon aus­ge­gan­gen wer­den kann, dass die Heiz­pil­ze auch in Zukunft zuge­las­sen werden.

6. Ver­län­ger­te Rück­zah­lungs­frist für Dar­le­hen aus dem Bam­ber­ger Rettungsschirm

Der Bam­ber­ger Ret­tungs­schirm wur­de noch vor den ersten finan­zi­el­len Hil­fen von Bund und Land zusam­men mit dem Land­kreis Bam­berg im März 2020 initi­iert. Das Volu­men des Bam­ber­ger Ret­tungs­schirm belief sich auf je 1,5 Mil­lio­nen Euro für Stadt und Land­kreis Bam­berg und soll­te kurz­fri­stig die Liqui­di­tät der Bam­ber­ger Unter­neh­men sichern. Bei einer Lauf­zeit von einem Jahr konn­ten Unter­neh­men Dar­le­hen bis zu 20.000 € bean­tra­gen. Im Hin­blick auf die fort­dau­ern­den Ein­schrän­kun­gen und Bela­stun­gen sehen sich vie­le Dar­le­hens­neh­men­de des Ret­tungs­schirms nicht in der Lage, den Betrag frist­ge­recht zurück­zu­zah­len. Des­halb kön­nen Unter­neh­men ihre Frist auf Anfra­ge bei der städ­ti­schen Wirt­schafts­för­de­rung ver­län­gern lassen.

„Mit die­sem Paket sowie dem erwei­ter­ten Ange­bot für Schnell­te­stun­gen wol­len wir Unter­neh­men best­mög­lich unter­stüt­zen“, so Wirt­schafts­re­fe­rent Dr. Ste­fan Gol­ler. „Bit­te nut­zen Sie die Chan­ce und stel­len Sie Ihre Anfra­gen für z.B. erwei­ter­te Son­der­nut­zungs­flä­chen bereits jetzt, so dass Sie die Maß­nah­men bereits ab der Öff­nung nut­zen kön­nen. Die Wirt­schafts­för­de­rung steht für alle Maß­nah­men als Ansprech­part­ne­rin ger­ne zur Verfügung.“