MdB Dr. Sil­ke Lau­nert: „Bun­des­tag ver­ab­schie­de­tet Gesetz zur Bekämp­fung sexua­li­sier­ter Gewalt gegen Kinder“

Silke Launert. Fotograf: Tobias Koch
Silke Launert. Fotograf: Tobias Koch

Der Deut­sche Bun­des­tag beschließt am heu­ti­gen Don­ners­tag das Gesetz zur Bekämp­fung sexua­li­sier­ter Gewalt gegen Kin­der. Hier­zu erklärt die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Obfrau der Uni­ons­frak­ti­on im Fami­li­en­aus­schuss Dr. Sil­ke Lau­nert (CSU, Bay­reuth / Forchheim):

„Das heu­te beschlos­se­ne Gesetz ist ein gro­ßer Schritt. Es ent­hält vie­le von der Uni­ons­frak­ti­on seit lan­gem vor­ge­brach­te For­de­run­gen, dar­un­ter ins­be­son­de­re die Anhe­bung der Straf­rah­men bei sexu­el­lem Miss­brauch und im Delikts­be­reich der Kin­der­por­no­gra­fie. Der sexu­el­le Miss­brauch von Kin­dern wird in Zukunft bereits im Grund­tat­be­stand als Ver­bre­chen geahn­det. Eben­falls als Ver­bre­chen ein­ge­stuft wer­den die Ver­brei­tung, der Besitz und die Besitz­ver­schaf­fung von Kin­der­por­no­gra­fie. Es freut mich zudem beson­ders, dass die Uni­on mit ihrer For­de­rung durch­drin­gen konn­te, dass künf­tig zwei wei­te­re Fall­kon­stel­la­tio­nen eine lebens­lan­ge Ein­tra­gung in das erwei­ter­te Füh­rungs­zeug­nis nach sich zie­hen. Damit ver­hin­dern wir, dass jemand, der der­ar­ti­ge Straf­ta­ten began­gen hat, spä­ter wie­der als Jugend­lei­ter oder Trai­ner mit Kin­dern in Kon­takt tritt. Erfasst wird zum einen der Fall, dass sich der Täter ent­we­der des schwe­ren sexu­el­len Miss­brauchs von Kin­dern oder des sexu­el­len Miss­brauchs von Kin­dern mit Todes­fol­ge schul­dig gemacht hat und des­we­gen zu einer Frei­heits­stra­fe von min­de­stens fünf Jah­ren ver­ur­teilt wor­den ist. Zum ande­ren unter­fal­len nun auch die­je­ni­gen Ein­tra­gun­gen der dau­er­haf­ten Auf­nah­me, bei denen die­sel­be Per­son bereits wegen einer der zuvor genann­ten Straf­ta­ten ver­ur­teilt wor­den ist und erneut wegen einer sol­chen Tat ver­ur­teilt wird. Dabei muss in einer der bei­den Ver­ur­tei­lun­gen auf min­de­stens drei Jah­re Frei­heits­stra­fe erkannt wor­den sein. Mit dem Maß­nah­men­pa­ket lei­sten wir einen zen­tra­len Bei­trag zu einem ver­bes­ser­ten Kin­der­schutz. Klar ist aber auch, dass es noch wei­te­rer Schrit­te bedarf. Dazu gehört für uns als Uni­on auch das Instru­ment der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung. Denn klar ist: Täter­schutz darf nicht über den Kin­der­schutz gestellt werden.“