Bay­reuth: MdL Gud­run Bren­del-Fischer – Wei­te­rer Ret­tungs­schirm für die Erwach­se­nen­bil­dung in Höhe von 5,5 Mio. Euro auf den Weg gebracht“

Bay­reuth – Mün­chen: Bereits im Mai 2020 wur­de für die baye­ri­schen Trä­ger und Ein­rich­tun­gen der Erwach­se­nen­bil­dung auf Grund des ersten Coro­na beding­ten Lock­downs ein Ret­tungs­schirm auf­ge­spannt. Somit konn­te ein Fort­be­stehen der Ein­rich­tun­gen gesi­chert wer­den. Wie die Bay­reu­ther CSU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Gud­run Bren­del-Fischer mit­teilt, hat­te der zwei­te Lock­down aller­dings eine Ver­schär­fung der wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on der Ein­rich­tun­gen zur Folge.

Um mög­li­chen dro­hen­den Insol­ven­zen der Ein­rich­tun­gen der Erwach­sen­bil­dung und Bil­dungs­zen­tren beson­ders im länd­li­chen Raum sowie in Ein­rich­tun­gen der außer­schu­li­schen Umwelt­bil­dung ent­ge­gen­zu­wir­ken, hat die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung nun erneut einen Ret­tungs­schirm für die Trä­ger und Ein­rich­tun­gen der Erwach­se­nen­bil­dung im Zustän­dig­keits­be­reich des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Unter­richt und Kul­tus, des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Land­wirt­schaft, Ernäh­rung und For­sten und des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Umwelt und Ver­brau­cher­schutz, wel­che sich in einer aku­ten wirt­schaft­li­chen Not­la­ge befin­den, aufgespannt.

„Bund und Län­der haben mit den jüng­sten Beschlüs­sen ent­schie­den und kon­se­quent reagiert“, sagt Gud­run Bren­del-Fischer, Mit­glied des Bil­dungs­aus­schus­ses. „Mit der gestern in der Nacht in Mün­chen erfolg­ten Zustim­mung der CSU und FW-Abge­ord­ne­ten zum Haus­halt des Kul­tus­mi­ni­ste­ri­ums ist ein wei­te­rer wich­ti­ger Schritt zum Erhalt der für unse­re Regi­on so wich­ti­gen Ein­rich­tun­gen der Erwach­se­nen­bil­dung getan. 5,5 Mio. Euro sind ein kla­res Bekennt­nis der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung für die­se wich­ti­ge Säu­le des Bil­dungs­we­sens“, fährt Bren­del-Fischer fort.

Der Land­tag hat damit die von der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung wie folgt vor­ge­schla­ge­nen Maß­nah­men freigegeben:

„Durch Aus­gleich der Net­to-Ein­nah­me­ver­lu­ste bis zu 50 % für die Dau­er der (teil­wei­sen) Betriebs­un­ter­sa­gung zwi­schen 1. Novem­ber 2020 und 31. März 2021 sol­len Insol­ven­zen ver­mie­den und der Fort­be­stand einer nied­rig­schwel­li­gen, flä­chen­decken­den Erwach­se­nen­bil­dungs­land­schaft in Bay­ern gesi­chert wer­den. Der Mini­ster­rat beschließt, dass der zusätz­li­che Mit­tel­be­darf in Höhe von

  • bis zu 5 Mio. Euro für Sofort­hil­fen für die nach dem Baye­ri­schen Erwach­se­nen­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz geför­der­ten Ein­rich­tun­gen der Erwach­se­nen­bil­dung sowie für die wei­te­ren Ein­rich­tun­gen der Erwach­se­nen­bil­dung im Zustän­dig­keits­be­reich des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Unter­richt und Kultus.

  • bis zu 0,3 Mio. Euro für Sofort­hil­fen für die nach dem Baye­ri­schen Agrar­wirt­schafts­ge­setz geför­der­ten Bil­dungs­zen­tren im länd­li­chen Raum im Zustän­dig­keits­be­reich des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und Forsten,

  • bis zu 0,2 Mio. Euro für Sofort­hil­fen für die Ein­rich­tun­gen der außer-schu­li­schen Umwelt­bil­dung im Zustän­dig­keits­be­reich des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Umwelt und Ver­brau­cher­schutz vor­be­halt­lich der Ent­schei­dung des Baye­ri­schen Land­tags zum Haus­halt 2021 aus dem Ver­stär­kungs­an­satz im Son­der­fonds Coro­na-Pan­de­mie finan­ziert wer­den soll.“