Stadt Bay­reuth ver­ord­net Test­pflicht für Beschäf­tig­te in voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge- und Behinderteneinrichtungen

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Auf­grund des der­zeit ver­schärf­ten Coro­na-Infek­ti­ons­ge­sche­hens in der Stadt Bay­reuth ord­net die Stadt­ver­wal­tung eine Test­pflicht für Beschäf­tig­te in voll­sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen der Pfle­ge und für Men­schen mit Behin­de­rung an. Alle Beschäf­tig­ten die­ser Ein­rich­tun­gen müs­sen sich an min­de­stens zwei ver­schie­de­nen Tagen pro Woche, an denen sie zum Dienst ein­ge­teilt sind, einem Test unter­zie­hen. Beschäf­tig­te, bei denen (par­ti­el­ler) Impf­schutz besteht oder die inner­halb der letz­ten sechs Mona­te nach­weis­lich durch PCR-Test am Coro­na-Virus (COVID-19) erkrankt sind, müs­sen min­de­stens ein­mal pro Woche gete­stet wer­den. Die All­ge­mein­ver­fü­gung der Stadt kann im Wort­laut auf der städ­ti­schen Home­page (www​.bay​reuth​.de) ein­ge­se­hen werden.