MdL Gabi Schmidt zur Ver­län­ge­rung des För­der­pro­gramms zur Anschaf­fung von mobi­len Lüftungsgeräten

MdL Gabi Schmidt
MdL Gabi Schmidt © Abgeordnetenbüro Schmidt

Mobi­le Lüf­tungs­ge­rä­te: För­der­pro­gramm für Schu­len geht in die Verlängerung

Das För­der­pro­gramm, mit dem die Anschaf­fung von mobi­len Lüf­tungs­ge­rä­ten für Schu­len unter­stützt wird, geht in die Ver­län­ge­rung. Das teilt die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Gabi Schmidt (Freie Wäh­ler) mit und ruft die Ver­ant­wort­li­chen in Schu­len und Kom­mu­nen auf, den Erwerb von der­ar­ti­gen Gerä­ten zu prü­fen: „Denn mit den Lüf­tern kann in Klas­sen- und Fach­räu­men ein Bei­trag zum Infek­ti­ons­schutz gelei­stet werden.“

Die Antrags­frist, um sich bei der Beschaf­fung mobi­ler Luft­rei­ni­gungs­ge­rä­te unter­stüt­zen zu las­sen, wird bis zum 30. April 2021 ver­län­gert. Die Beschaf­fung selbst muss dann bis zum 31.07.2021 über die Büh­ne gehen. „Vie­le Sach­auf­wands­trä­ger sind bereits in den ver­gan­ge­nen Mona­ten in Vor­lei­stung gegan­gen oder haben schon die Mög­lich­keit des För­der­pro­gramms genutzt – allen ande­ren möch­ten wir nun noch die Chan­ce geben, die Unter­richts­räu­me eben­falls auf­zu­rü­sten“, sagt Schmidt.

Rech­nung getra­gen wer­de mit der Ver­län­ge­rung auch dem Umstand, dass kom­mu­na­le Sach­auf­wands­trä­ger, die durch zeit­in­ten­si­ve Ver­ga­be­ver­fah­ren gefor­dert sind, mehr Zeit brauchen.