Poli­zei­be­richt Land­kreis ERH vom 26.01.2021

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Stadt

Mit fal­schen Füh­rer­schein unterwegs

Im Rah­men einer Geschwin­dig­keits­mes­sung wur­de am Mon­tag­abend ein 58-Jäh­ri­ger Pkw-Fah­rer in Erlan­gen bean­stan­det. Als Fahr­erlaub­nis hän­dig­te der Mann den Poli­zi­sten einen Inter­na­tio­na­len Füh­rer­schein aus Ägyp­ten aus. Bei der Prü­fung des Doku­ments erkann­ten die Beam­ten ein­deu­ti­ge Fäl­schungs­merk­ma­le. Wie sich im Zuge der Ermitt­lun­gen her­aus­stell­te, han­delt es sich bei dem vor­ge­leg­ten Füh­rer­schein um eine Fäl­schung. Der Füh­rer­schein wur­de von den Poli­zei­be­am­ten ein­be­hal­ten. Dem 58-Jäh­ri­gen wur­de die Wei­ter­fahrt unter­sagt – er muss­te sei­nen Pkw ste­hen las­sen. Gegen den Mann wur­de ein Straf­ver­fah­ren wegen Urkun­den­fäl­schung und Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis eingeleitet.

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Land

Ver­kehrs­kon­trol­le auf­grund unsi­che­rer Fahrweise

Ecken­tal. Am Mon­tag­mit­tag erhielt die PI Erlan­gen-Land meh­re­re Mit­tei­lung, da der Fah­rer eines Opel Cor­sa durch sei­ne unsi­che­re Fahr­wei­se auf­fiel. Gemäß Zeu­gen soll der Fahr­zeug­füh­rer auf der Bun­des­stra­ße B 2 in Schlan­gen­li­ni­en gefah­ren und durch die­se Fahr­ma­nö­ver teils auf die Gegen­fahr­bahn gera­ten sein. Wei­ter­hin folg­te er in einem Kreis­ver­kehr nicht dem eigent­li­chen Fahr­bahn­ver­lauf, son­dern „kürz­te“ teils über die Mit­tel­in­sel ab. Im Orts­teil Forth konn­te das Fahr­zeug schließ­lich ange­hal­ten werden.

Hier­bei stell­te sich her­aus, dass der 83-jäh­ri­ge Nürn­ber­ger offen­sicht­lich durch eine inter­ni­sti­sche Vor­er­kran­kung die Ori­en­tie­rung ver­lo­ren hat­te. Nach einer Erst­ver­sor­gung wur­de der Rent­ner der Obhut sei­ner Ange­hö­ri­gen anvertraut.

Zu einer Gefähr­dung ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer kam es nach den bis­he­ri­gen Ermitt­lun­gen nicht. Den­noch muss sich der Fah­rer wegen Ver­stö­ßen gegen die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung ver­ant­wor­ten. Wei­ter­hin wird die zustän­di­ge Fahr­erlaub­nis­be­hör­de über den Vor­fall in Kennt­nis gesetzt.

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

- Fehl­an­zei­ge -

Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a. d. Aisch

- Fehl­an­zei­ge -