IG BAU kri­ti­siert feh­len­de Schutz­mas­ken für Rei­ni­gungs­kräf­te in Oberfranken

Gebäudereinigerinnen leisten durch ihre Arbeit einen Beitrag gegen die Infektionsgefahr in Betrieben, Büros und Behörden. Dennoch bleiben sie oft auf den Kosten für den eigenen Gesundheitsschutz sitzen, bemängelt die zuständige Gewerkschaft IG BAU. Foto: IG Bau
Gebäudereinigerinnen leisten durch ihre Arbeit einen Beitrag gegen die Infektionsgefahr in Betrieben, Büros und Behörden. Dennoch bleiben sie oft auf den Kosten für den eigenen Gesundheitsschutz sitzen, bemängelt die zuständige Gewerkschaft IG BAU. Foto: IG Bau

„Beschäf­tig­te müs­sen Mas­ke oft aus eige­ner Tasche zahlen“

Sie küm­mern sich um die Hygie­ne in Büros, Schu­len und Kran­ken­häu­sern – müs­sen sich aber um die eige­ne Gesund­heit Sor­gen machen: Nach Ein­schät­zung der IG Bau­en-Agrar- Umwelt (IG BAU) ste­hen einem Groß­teil der Rei­ni­gungs­kräf­te in Ober­fran­ken nicht genü­gend kosten­lo­se Atem­schutz­mas­ken zur Ver­fü­gung. Immer wie­der kom­me es vor, dass Rei­ni­gungs­fir­men beim Arbeits­schutz knau­sern und Beschäf­tig­te den drin­gend benö­tig­ten Mund-Nasen-Schutz aus der eige­nen Tasche bezah­len müs­sen, so die Gewerk­schaft. „Es kann nicht sein, dass aus­ge­rech­net die Men­schen, bei denen das Ein­kom­men kaum für Mie­te und Lebens­un­ter­halt reicht, auf den Kosten der beruf­lich genutz­ten Mas­ken sit­zen blei­ben. Beson­ders schwer ist es für Teil­zeit­kräf­te und Mini­job­ber. Das muss sich schnell ändern“, sagt IG BAU-Bezirks­vor­sit­zen­der Gerald Nicklas.

Der Arbeits- und Gesund­heits­schutz zäh­le zu den Für­sor­ge­pflich­ten des Arbeit­ge­bers, betont Nick­las. Dar­an dür­fe nicht gespart wer­den – „das Tra­gen einer Atem­schutz­mas­ke ist aktu­ell Pflicht und erst recht not­wen­dig, wenn Beschäf­tig­te sich am Arbeits­platz einer erhöh­ten Infek­ti­ons­ge­fahr aus­set­zen“. Die IG BAU Ober­fran­ken ruft die Rei­ni­gungs­fir­men in der Regi­on dazu auf, umge­hend für aus­rei­chend Atem­schutz­mas­ken zu sor­gen, am besten nach dem FFP2-Stan­dard. „Betrof­fe­ne berich­ten davon, dass sie bis­lang – wenn über­haupt – nur eine ein­fa­che OP-Mas­ke kosten­los bekom­men. Wenn es nach dem Arbeit­ge­ber geht, soll die dann meh­re­re Tage hal­ten. Wer den Mund­schutz mehr­mals täg­lich wech­selt, muss dafür selbst auf­kom­men“, berich­tet der Gewerk­schaf­ter. Die­ser Miss­stand müs­se drin­gend beho­ben werden.

Wich­tig sei, dass die Fir­men die besten Mas­ken für die Sicher­heit der Beschäf­tig­ten zur Ver­fü­gung stel­len und über den rich­ti­gen Gebrauch der soge­nann­ten Aero­sol-Fil­ter infor­mier­ten. „Vom Ver­for­men des Nasen­clips bis hin zum Auf­set­zen mit vier Fin­gern, damit die Mas­ke an der Haut abschließt – hier­für soll­te es im Betrieb eine Anlei­tung geben“, so Nick­las. Aus Sicht der IG BAU muss für das Tra­gen der Atem­schutz­mas­ke der Erschwer­nis­zu­schlag im Rah­men­ta­rif­ver­trag gezahlt wer­den. „Vie­le Fir­men ver­wei­gern die­se Zula­ge. Wer stun­den­lang unter einer Mas­ke kör­per­lich schwer arbei­tet, hat den Lohn­auf­schlag verdient.“