Land­rats­amt Forch­heim infor­miert: Neue­run­gen zur Ent­sor­gung von klei­ne­ren Elek­tro­alt­ge­rä­ten und Akkus über die Wertstoffhöfe

Elektroschrott

Jüngst wur­de der Abfall­ka­len­der für das Jahr 2021 an alle Haus­hal­te im Kreis­ge­biet ver­teilt. Mit der Auf­schrift „Für eine siche­re Ent­sor­gung von Elek­tro­ge­rä­ten, Bat­te­rien und Akkus“ wirbt der Land­kreis auf der Titel­sei­te für die Abga­be die­ser Gegen­stän­de an das Ent­sor­gungs­zen­trum Depo­nie Gos­berg, sowie an drei­zehn eigens hier­für aus­ge­wähl­te Wert­stoff­hö­fe. Denn bis Ende 2020 war es noch mög­lich, klei­ne­re Elek­tro­alt­ge­rä­te und klei­ne­re Bat­te­rien an allen Wert­stoff­hö­fen im Kreis­ge­biet abzugeben.

Hin­ter­grund der Kam­pa­gne, so heißt es von Sei­ten der Ver­wal­tung, sind die gesetz­li­chen Vor­ga­ben, die an die Ent­sor­gung der­ar­ti­ger Abfäl­le gerich­tet sind. So for­dert der Gesetz­ge­ber, dass Elek­tro­alt­ge­rä­te zur Wie­der­ver­wen­dung vor­be­rei­tet wer­den müs­sen. Fer­ner, dass ein Recy­cling und ande­re For­men der Ver­wer­tung sicher zu stel­len sind.

Um die­se For­de­rung zu erfül­len und ins­ge­samt die Effi­zi­enz der Res­sour­cen­nut­zung zu ver­bes­sern, hat der der Land­kreis bereits bei der Annah­me an den Wert­stoff­hö­fen dar­auf zu ach­ten, dass ein Zer­bre­chen der Elek­tro­ge­rä­te unbe­dingt ver­mie­den wird. Zu errei­chen ist dies nur durch eine sorg­fäl­ti­ge Annah­me. Um dem gerecht zu wer­den und eine fach­ge­rech­te Ein­ord­nung und Ent­sor­gung der Alt­ge­rä­te zu garan­tie­ren, ist es uner­läss­lich, deren Annah­me an hier­für spe­zia­li­sier­ten Wert­stoff­hö­fen vorzunehmen.

Dies sind ab 2021 neben dem Ent­sor­gungs­zen­trum Depo­nie Gos­berg fol­gen­de Wert­stoff­hö­fe: Egloff­stein, Göß­wein­stein, Grä­fen­berg, Hal­lern­dorf ‑Wil­lers­dorf, Herolds­bach, Igens­dorf, Kun­reuth, Lan­gen­sen­del­bach, Neun­kir­chen am Brand, Pretz­feld, Streit­berg, Eggols­heim, Forch­heim Nord. Die Liste der Wert­stoff­hö­fe mit dem gesam­ten Annah­me­spek­trum ist auf den Sei­ten 40 und 41 des Abfall­ka­len­ders zu fin­den. Eben­so als Down­load des Abfall­ka­len­ders auf der Home­page des Land­krei­ses Forchheim.

Ein wei­te­rer Grund für die Initia­ti­ve des Land­krei­ses, klei­ne­re Elek­tro­alt­ge­rä­te und Bat­te­rien nur an den spe­zia­li­sier­ten Wert­stoff­hö­fen zu sam­meln, liegt in dem Umstand, dass Elek­tro­alt­ge­rä­te in zuneh­men­dem Maße her­aus­nehm­ba­re Akkus ent­hal­ten. Akkus gel­ten wegen ihrer leich­ten Ent­zünd­bar­keit und ihrer gesund­heits- umwelt­ge­fähr­den­den Inhalts­stof­fe wie Queck­sil­ber, Cad­mi­um oder Blei als gefähr­li­cher Abfall. Nicht umsonst und wegen der Ver­wer­tung der Inhalts­stof­fe for­dert der Gesetz­ge­ber, dass die­se Akkus aus den Gerä­ten zu ent­fer­nen sind und einer geson­der­ten Ent­sor­gung zuzu­füh­ren sind. Hier­zu ist eine fach­ge­rech­te Ent­sor­gung uner­läss­lich, ins­be­son­de­re um die Umwelt zu scho­nen und eine Wie­der­ver­wer­tung der Roh­stof­fe zu ermög­li­chen. Auch bestehen unter­schied­li­che tech­ni­sche Anfor­de­run­gen bei Annah­me und Lage­rung von Bat­te­rien und Akkus. Akkus konn­ten bis­lang nur an der Pro­blem­müll­sam­mel­stel­le am Ent­sor­gungs­zen­trum Depo­nie Gos­berg abge­ge­ben werden.

Künf­tig wird die Abga­be­mög­lich­keit für Akkus neben dem hier­für immer schon zustän­di­gen Ent­sor­gungs­zen­trum Depo­nie Gos­berg auf die drei­zehn für die Annah­me von Elek­tro­alt­ge­rä­ten zuge­las­se­ne Wert­stoff­hö­fe, die gleich­mä­ßig auf das Kreis­ge­biet ver­teilt sind, erwei­tert. Dort kön­nen Elek­tro­alt­ge­rä­te und Bat­te­rien qua­li­fi­ziert z. B. durch Annah­me über einen Annah­me­t­re­sen, ent­ge­gen genom­men wer­den. Ins­be­son­de­re sind frei­lie­gen­de Kon­tak­te von Lithi­um-Ionen-Akkus mit einem Kle­be­strei­fen abzu­kle­ben. Nur auf die­se Wei­se kann die Gefahr von gefähr­li­chen Kurz­schlüs­sen – wel­che bei unsach­ge­mä­ßer Lage­rung zu Brän­den füh­ren kön­nen – ver­mie­den werden.

Klei­ne­re Bat­te­rien kön­nen ohne­hin beim Fach­han­del abge­ge­ben wer­den. Die­ser ist gesetz­lich ver­pflich­tet, Alt­bat­te­rien unent­gelt­lich vom End­nut­zer zurück­zu­neh­men. Die Sam­mel­stel­len z.B. bei Super­märk­ten, Elek­tro-Fach­ge­schäf­ten befin­den sich oft­mals im Ein­gangs- oder Aus­gangs­be­reich der betref­fen­den Geschäf­te. Somit sind bei klei­ne­ren Bat­te­rien neben den drei­zehn Wert­stoff­hö­fen noch etli­che wei­te­re Abga­be­stel­len für die Bür­ger verfügbar.