Stadt­wer­ke Forch­heim infor­mie­ren: Solar­an­la­ge jetzt anmelden!

Photovoltaik-Anlage. Foto: STW-FO
Photovoltaik-Anlage. Foto: STW-FO

Die Uhr tickt: Solar­an­la­ge bis Ende Janu­ar anmel­den, um wei­ter­hin EEG-För­de­rung zu erhalten

Am 31. Janu­ar 2021 endet die Regi­strie­rungs­frist im Markt­stamm­da­ten­re­gi­ster für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen, Block­heiz­kraft­wer­ke und Bio­gas­an­la­gen. Wer die­se Frist ver­säumt, dem droht ein Stopp der Ein­spei­se­ver­gü­tung. Das Ein­tra­gen der Anla­ge erfolgt online unter der Web­adres­se: www​.markt​stamm​da​ten​re​gi​ster​.de.

Wenn Besit­zer Schwie­rig­kei­ten mit der Regi­strie­rung ihrer Anla­ge haben, kön­nen sie tele­fo­nisch unter der 09191 613 240 mit den Stadt­wer­ken Forch­heim Kon­takt aufnehmen.

Wer muss sich registrieren?

Alle Akteu­re des Strom- und Gas­markts sind ver­pflich­tet, sich selbst und ihre Anla­gen zu regi­strie­ren. Bestands­an­la­gen müs­sen neu regi­striert wer­den, auch wenn sie bereits in einem der Vor­gän­ger­re­gi­ster der Bun­des­netz­agen­tur gemel­det waren. Dazu gehö­ren Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen, Bat­te­rie­spei­cher, Block­heiz­kraft­wer­ke und auch Biogasanlagen.

„Die Pflicht zur Ein­tra­gung in das Markt­stamm­da­ten­re­gi­ster exi­stiert seit knapp 2 Jah­ren. Wir haben die Erfah­rung gemacht, dass es bei neu­en Anla­gen bereits zum Stan­dard­pro­zess gehört. Doch gera­de bei Besit­zern von Bestands­an­la­gen ist die­se neue Pflicht nicht bekannt, wes­halb wir unse­re Kun­den bereits früh­zei­tig dar­auf hin­ge­wie­sen haben“, führt Mathi­as Rez­nik, kauf­män­ni­scher Geschäfts­füh­rer der Stadt­wer­ke Forch­heim, aus und ergänzt: „Bei Schwie­rig­kei­ten mit der Regi­strie­rung genügt ein Anruf bei uns und wir hel­fen wei­ter.“ So stel­len die Stadt­wer­ke Forch­heim ihren Kun­den zum Bei­spiel einen Leit­fa­den für die Regi­strie­rung zur Ver­fü­gung oder hel­fen bei feh­len­den Daten.

Was ist das Marktstammdatenregister?

Beim Markt­stamm­da­ten­re­gi­ster han­delt es sich um ein umfas­sen­des Online-Regi­ster, in das alle strom­erzeu­gen­den Anla­gen ein­ge­tra­gen wer­den müs­sen, die mit dem Strom­netz ver­bun­den sind – selbst klei­ne Stecker-Solargeräte.

Im Markt­stamm­da­ten­re­gi­ster wer­den aus­schließ­lich Stamm­da­ten ein­ge­tra­gen. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Stand­ort­da­ten, Kon­takt­in­for­ma­tio­nen, tech­ni­sche Anla­gen­da­ten und die Unternehmensform.

Die Pflicht zum Ein­trag gel­te auch dann, wenn die Anla­ge bereits an ver­schie­de­nen Stel­len, bei­spiels­wei­se beim Netz­be­trei­ber oder bei der Bun­des­netz­agen­tur im alten Anla­gen­re­gi­ster ein­ge­tra­gen wor­den sei. Die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) ver­hin­de­re die Über­nah­me der Daten zwi­schen den ein­zel­nen Stellen.