MdB Dr. Sil­ke Lau­nert zur Aus­wei­tung des Kinderkrankengeldes

Das Bun­des­ka­bi­nett hat eine For­mu­lie­rungs­hil­fe für einen Gesetz­ent­wurf der Frak­tio­nen der CDU/CSU und der SPD für die Erwei­te­rung des Kin­der­krank­gel­des beschlos­sen. Hier­zu erklärt die Bay­reu­ther Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Obfrau der Uni­ons­frak­ti­on im Fami­li­en­aus­schuss Dr. Sil­ke Lau­nert (CSU, Bayreuth/​Forchheim):

Berufs­tä­ti­ge Eltern mit betreu­ungs­be­dürf­ti­gen Kin­dern sehen sich auf­grund der aktu­el­len Situa­ti­on mit immensen Her­aus­for­de­run­gen kon­fron­tiert. Zum einen müs­sen sie die von ihnen gefor­der­te Arbeits­lei­stung erbrin­gen, zum ande­ren ihre Kin­der von zuhau­se aus betreu­en. Mit der Erwei­te­rung des Kin­der­kran­ken­gel­des wol­len wir für die­se Fami­li­en eine spür­ba­re Ent­la­stung schaf­fen. So soll der Anspruch auf Kin­der­kran­ken­geld im Jahr 2021 für gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­te auch in den Fäl­len bestehen, in wel­chen eine Kin­der­be­treu­ung von zuhau­se aus erfor­der­lich ist, weil die Schu­le, die Ein­rich­tung zur Betreu­ung von Kin­dern oder die Ein­rich­tung für Men­schen mit Behin­de­run­gen geschlos­sen ist, die Prä­senz­pflicht im Unter­richt aus­ge­setzt oder der Zugang zum Kin­der­be­treu­ungs­an­ge­bot ein­ge­schränkt ist. Der Anspruch soll zudem um 10 Tage pro Eltern­teil und Kind auf 20 Tage sowie bei Allein­er­zie­hen­den um 20 Tage auf ins­ge­samt maxi­mal 40 Tage aus­ge­wei­tet wer­den und unab­hän­gig davon bestehen, ob die geschul­de­te Arbeits­lei­stung nicht auch grund­sätz­lich im Home­of­fice erbracht wer­den kann.

Wich­tig ist, dass die betrof­fe­nen Eltern ihren Anspruch unbü­ro­kra­tisch gel­tend machen kön­nen. Um dies zu gewähr­lei­sten, sol­len sie eine Beschei­ni­gung von­sei­ten der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen zur Vor­la­ge an ihre Kran­ken­kas­se aus­ge­stellt bekom­men können.