DEHO­GA Bay­ern zur aktu­el­len Lage im baye­ri­schen Gastgewerbe 

Drei Vier­tel der Befrag­ten sehen sich in ihrer Exi­stenz gefähr­det, ein knap­pes Vier­tel zieht kon­kret eine Betriebs­auf­ga­be in Erwä­gung – Geppert: „Wir erwar­ten Plan­bar­keit und Ver­läss­lich­keit poli­ti­scher Entscheidungen“

So vie­le, wie nie zuvor: Drei Vier­tel (74,3%) aller befrag­ten Hote­liers und Gastro­no­men sehen laut einer aktu­el­len Umfra­ge ihren Betrieb durch die Coro­na-Kri­se in sei­ner Exi­stenz gefähr­det und ein knap­pes Vier­tel (24,0%) zieht trotz aus­ge­setz­ter Insol­venz­an­trags­pflicht bereits kon­kret eine Betriebs­auf­ga­be in Erwä­gung – das ist das Ergeb­nis einer aktu­el­len Befra­gung des Baye­ri­schen Hotel- und Gast­stät­ten­ver­ban­des DEHO­GA Bay­ern, an der 1.380 gast­ge­werb­li­che Unter­neh­mer im gesam­ten Frei­staat teil­ge­nom­men haben. „Wir ver­su­chen nach wie vor mit aller Kraft die Pan­de­mie zu über­ste­hen und mit Zuver­sicht in das zwei­te Coro­na-Jahr zu schau­en“, beschreibt DEHO­GA Bay­ern-Prä­si­den­tin Ange­la Insel­kam­mer die Situa­ti­on, „ange­sichts der Ver­län­ge­rung des Lock­downs bis Ende Janu­ar nimmt aller­dings in wei­ten Tei­len des Gast­ge­wer­bes die Ver­zweif­lung und auch die Exi­stenz­angst überhand.“

„Der Lock­down kann nicht ewig ohne eine ech­te Per­spek­ti­ve ver­län­gert wer­den“, ergänzt DEHO­GA Bay­ern Lan­des­ge­schäfts­füh­rer Dr. Tho­mas Geppert, „wir erwar­ten Plan­bar­keit und Ver­läss­lich­keit poli­ti­scher Ent­schei­dun­gen.“ „Ein­deu­tig zuge­sag­te Hil­fen müs­sen schnell und in vol­lem Umfang ankom­men“, mahnt Insel­kam­mer, „Kür­zun­gen poli­tisch zuge­sag­ter Hil­fen durch nach­träg­li­che Ände­run­gen sind völ­lig inak­zep­ta­bel. Hier­durch wird das Ver­trau­en in die poli­ti­sche Füh­rung und deren Coro­na-Stra­te­gie zerstört.“

Geppert ver­weist auf wei­te­ren poli­ti­schen Hand­lungs­be­darf: „Grö­ße­re Betrie­be oder ver­bun­de­ne Unter­neh­men kön­nen bei­spiels­wei­se aktu­ell nur einen Antrag bis zur bei­hil­fe­recht­lich zuläs­si­gen Höchst­gren­ze stel­len. Das geht nicht. Der EU-Bei­hil­fe­rah­men muss aus­ge­setzt oder zumin­dest deut­lich von einer auf 5 Mil­lio­nen erhöht wer­den. Die in Zei­ten wirt­schaft­li­chen Wohl­stan­des gesetz­ten Ober­gren­zen kön­nen nicht Maß­stab inmit­ten der schlimm­sten Kri­se seit Ende des Zwei­ten Welt­krie­ges sein.“ „Zudem brau­chen wir einen baye­ri­schen Son­der­fonds für Här­te­fäl­le, die unver­schul­det in Not gera­ten sind und bis­lang durch jeg­li­ches Raster fal­len“, fügt Insel­kam­mer hin­zu, „denn ohne finan­zi­el­le Hil­fen kön­nen Arbeits­plät­ze und Struk­tu­ren nicht erhal­ten werden.“

Mit Blick auf das Ende des Lock­downs meint Insel­kam­mer: „Das Gast­ge­wer­be muss bei Locke­run­gen der jetzt noch­mals ver­län­ger­ten Maß­nah­men von Anfang an dabei sein. Pan­de­mie­be­kämp­fung und ein offe­nes Gast­ge­wer­be mit Hygie­ne­kon­zep­ten ste­hen nicht im Wider­spruch. Wir sind Teil der Lösung und nicht Teil des Pro­blems.“ Geppert fügt hin­zu: „Durch­star­ten kann das Gast­ge­wer­be nur mit einem redu­zier­ten Umsatz­steu­er­satz. Der muss ent­fri­stet wer­den und Geträn­ke einschließen.“