Grenz­po­li­zei erhöht die Zahl der Stich­pro­ben­kon­trol­len im Rah­men der Schleierfahndung

Symbolbild Polizei

Kon­se­quen­ter Voll­zug der ver­schärf­ten Schutz­maß­nah­men bei Reiserückkehrern

Am 27.12.2020 kün­dig­te Innen­mi­ni­ster Herr­mann ver­schärf­te Kon­trol­len bei Rei­se­rück­keh­rern an. Wie er dies­be­züg­lich aus­führt, „müs­sen wir neben den har­ten Lock­down-Maß­nah­men im Land den Import von Coro­na-Infek­tio­nen aus dem Aus­land best­mög­lich ein­däm­men. Um auch den Unbe­lehr­ba­ren auf die Schli­che zu kom­men, habe ich ver­stärk­te Kon­trol­len der Baye­ri­schen Grenz­po­li­zei ange­ord­net!“ Im Rah­men der Schlei­er­fahn­dung wur­den des­halb wäh­rend der letz­ten Woche ver­stärk­te Kon­trol­len im grenz­na­hen Raum und an den Flug­hä­fen Nürn­berg und Mem­min­gen durch­ge­führt und dabei im Rah­men der ganz­heit­li­chen Kon­trol­len auch gezielt auf die Ein­hal­tung der Coro­na-Bestim­mun­gen geachtet.

In der Zeit vom 29.12.2020 bis ein­schließ­lich 03.01.2021 wur­den nahe­zu 10.000 Rück­rei­sen­de von den Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen der Baye­ri­schen Grenz­po­li­zei aus dem Rei­sen­den­strom her­aus­ge­fil­tert und einer ein­ge­hen­den Kon­trol­le unter­zo­gen. Nach den gel­ten­den Bestim­mun­gen muss jeder, der aus einem Risi­ko­ge­biet ein­reist, ent­we­der schon bei der Ein­rei­se einen nega­ti­ven Test vor­wei­sen, der höch­stens 48 Stun­den vor der Ein­rei­se nach Bay­ern durch­ge­führt wur­de oder umge­hend inner­halb von 48 Stun­den zum Testen gehen. Das Test­ergeb­nis ist dann inner­halb von 72 Stun­den nach der Ein­rei­se dem zustän­di­gen Gesund­heits­amt vor­zu­le­gen. Bei den kon­trol­lier­ten Per­so­nen wur­den nahe­zu 4.000 Rück­rei­sen­de fest­ge­stellt, die nach den gel­ten­den Bestim­mun­gen der Test­nach­weis­pflicht unter­la­gen. Tat­säch­lich konn­ten aber nur ca. 1.400 Rei­se­rück­keh­rer einen nega­ti­ven Test vorlegen.

Ein­rei­sen­de, die sich in einem Risi­ko­ge­biet auf­hal­ten, müs­sen noch vor der Ein­rei­se nach Deutsch­land die „Digi­ta­le Ein­rei­se­an­mel­dung“ aus­fül­len (www​.ein​rei​se​an​mel​dung​.de). 1.300 Rei­sen­de, die weder einen nega­ti­ven Test noch eine digi­ta­le Ein­rei­se­an­mel­dung vor­wei­sen konn­ten, wur­den von den Grenz­po­li­zi­sten an die Gesund­heits­be­hör­den gemel­det, damit die Ver­pflich­tung zum Test inner­halb von 48 Stun­den nach der Ein­rei­se auch über­wacht wer­den kann.

Unab­hän­gig von der Test­pflicht besteht natür­lich für alle Ein­rei­sen­den aus Risi­ko­ge­bie­ten die stren­ge Qua­ran­tä­ne­pflicht. Dies bedeu­tet, dass sie sich unmit­tel­bar nach der Ein­rei­se in die eige­ne Woh­nung oder eine ande­re geeig­ne­te Unter­kunft bege­ben und sich dort für einen Zeit­raum von zehn Tagen abson­dern müs­sen. Frü­he­stens nach fünf Tagen kann die Qua­ran­tä­ne durch einen nega­ti­ven Test been­det werden.

Wäh­rend der näch­sten Tage wer­den die Stich­pro­ben­kon­trol­len im Rah­men der Schlei­er­fahn­dung noch wei­ter inten­si­viert, ins­be­son­de­re natür­lich auch am näch­sten Wochen­en­de mit einem zu erwar­ten­den star­ken Rückreiseverkehr.