Coro­na-Imp­fen im Land­kreis Forchheim

Corona Maske Symbolbild

Bay­ern und auch der Land­kreis Forch­heim beginnt am Sonn­tag, 27.12.2020, mit den ersten Imp­fun­gen gegen das SARS-CoV‑2 Virus. Der Land­kreis Forch­heim hat dafür ein Impf­zen­trum im ehe­ma­li­gen Don-Bos­co-Jugend­heim in Forch­heim ein­ge­rich­tet. Zudem sol­len mobi­le Impf­teams vor allem in den Alten- und Pfle­ge­hei­men den Impf­stoff verabreichen.

Der Impf­stoff reicht anfangs nicht für alle – es sol­len daher die beson­ders gefähr­de­ten Men­schen zuerst geschützt werden.
Um die­se am stärk­sten risi­ko­be­la­ste­ten Per­so­nen­grup­pen als erstes schüt­zen zu kön­nen, wer­den die­se vor allem durch mobi­le Impf­teams direkt vor Ort in den Alten- und Pfle­ge­hei­men geimpft. Par­al­lel dazu wer­den Bewoh­ner über 80 im Impf­zen­trum geimpft. „End­lich ein Licht­blick inmit­ten der Pan­de­mie, der uns Hoff­nung für 2021 gibt. Dan­ke allen, die das ermög­li­chen. Und dan­ke allen, die sich imp­fen las­sen“, so Land­rat Dr. Her­mann Ulm.

Rei­hen­fol­ge für die Imp­fun­gen gegen SARS-CoV‑2

In der Anfangs­pha­se wird nicht genü­gend Impf­stoff für einen flä­chen­decken­den Ein­satz vor­lie­gen. Des­we­gen wird eine Rei­hen­fol­ge für die Imp­fun­gen fest­ge­legt. Men­schen, bei denen das Risi­ko eines schwe­ren Ver­laufs hoch ist sowie Men­schen mit einer hohen Ansteckungs­ge­fahr aus beruf­li­chen Grün­den sol­len auf frei­wil­li­ger Basis zuerst geimpft wer­den. In einem zwei­ten Schritt soll die Imp­fung der gesam­ten baye­ri­schen Bevöl­ke­rung offen ste­hen. Grund­la­ge für die Rei­hen­fol­ge ist die Coro­na-Impf­ver­ord­nung des Bun­des vom 18.12.2020.

Danach soll die Imp­fung zunächst Per­so­nen über 80 und Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern in Alten- und Pfle­ge­hei­men ange­bo­ten wer­den. Die­se sind beson­ders gefähr­det. Gleich­zei­tig emp­fiehlt die STI­KO die Imp­fung medi­zi­ni­schem Per­so­nal mit sehr hohem Ansteckungs­ri­si­ko und Per­so­nal in der Altenpflege.

Ter­min­ver­ein­ba­rung

Bit­te betre­ten Sie das Impf­zen­trum nur nach vor­he­ri­ger Anmel­dung. Die Ter­min­ver­ga­be erfolgt über die Impf­stel­le. Die Impf­zen­tren ver­ge­ben die Ter­mi­ne zur Imp­fung je nach Ver­füg­bar­keit an ent­spre­chend prio­ri­sier­te Personengruppen.

Per­so­nen über 80 Jah­re, die sich imp­fen las­sen wol­len, kön­nen sich ab sofort, 28.12.2020, tele­fo­nisch unter 09191 / 950 46 06 oder per E‑Mail unter termin.​impfzentrum@​ugef.​com für einen Ter­min anmelden.

Ein Anruf ist Mon­tag bis Frei­tag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr und an den Sonn- und Fei­er­ta­gen von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr mög­lich. Bei der Pla­nung soll­te beach­tet wer­den, dass gleich zwei Ter­mi­ne ver­ein­bart wer­den, da nach 21 Tagen eine zwei­te Imp­fung not­wen­dig ist, um den vol­len Immun­schutz zu erhalten.

Benö­tig­te Doku­men­te für die Impfung

Neben der Ter­min­be­stä­ti­gung soll­te der Impf­aus­weis, falls vor­han­den, zu der Imp­fung mit­ge­bracht wer­den. Falls vor­han­den, soll­ten auch wich­ti­ge Unter­la­gen wie ein Herz­pass, ein Dia­be­ti­ker­aus­weis oder eine Medi­ka­men­ten­li­ste mit­ge­bracht werden.

Die Coro­naschutz­imp­fung wird, wie jede ande­re Imp­fung auch, im Impf­aus­weis oder in einer Impf­be­schei­ni­gung doku­men­tiert. Zur Vor­be­rei­tung kön­nen Sie sich bereits die Auf­klä­rungs­bö­gen des RKI und die Daten­schutz­in­for­ma­tio­nen herunterladen:

Kosten der Impfungen

Die Finan­zie­rung der Impf­stof­fe über­nimmt der Bund, die Kosten für den Betrieb der Impf­stel­len tei­len sich Bund und Län­der. Die Imp­fun­gen gegen das Coro­na­vi­rus sind für die Bevöl­ke­rung kostenlos.