Land­rats­amt Forch­heim infor­miert: Coro­na-Regeln an Silvester

Corona Maske Symbolbild

Die­ses Jahr gel­ten wegen Coro­na spe­zi­el­le Regeln an Silvester:

Kon­takt­be­schrän­kun­gen beim Feiern

An Sil­ve­ster dür­fen sich maxi­mal fünf Erwach­se­ne aus zwei Haus­hal­ten tref­fen. Kin­der bis 14 Jah­re wer­den dabei nicht mit­ge­zählt. Dies gilt nur für Zusam­men­künf­te in Innen­räu­men und auf dem eige­nen Grundstück.

Nächt­li­che Ausgangssperre

Auch an Sil­ve­ster gilt die nächt­li­che Aus­gangs­sper­re von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr mor­gens. Gäste müs­sen also im Haus­halt des Gast­ge­bers über­nach­ten, wenn sie gemein­sam den Jah­res­wech­sel ver­brin­gen wollen.

Feu­er­werk

Der Ver­kauf von pyro­tech­ni­schen Gegen­stän­den der Kate­go­rie F2 ist in Bay­ern seit dem 16. Dezem­ber 2020 verboten.

Damit ist das klas­si­sche Sil­ve­ster­feu­er­werk – oder Klein­feu­er­werk – gemeint, das in ande­ren Jah­ren zwi­schen dem 28.12. und Neu­jahr an Per­so­nen ab 18 Jah­ren ver­kauft wer­den darf. Grö­ße­re Feu­er­werks­kör­per der Kate­go­rien F3 und F4 darf ohne­hin nur erwer­ben, wer im Besitz einer beson­de­ren Erlaub­nis ist und einen Befä­hi­gungs­schein vor­wei­sen kann.

Feu­er­werks­kör­per der Kate­go­rie F1, das soge­nann­te „Jugend­feu­er­werk“ oder „Tisch­feu­er­werk“, darf jeder ab zwölf Jah­ren kau­fen und abbren­nen – auch in die­sem Jahr. Dazu zäh­len etwa Knall­erb­sen, Par­ty­knal­ler, Boden­wir­bel, Eis­fon­tä­nen, Wun­der­ker­zen und Ähnliches.

Wer noch Bestän­de aus den Vor­jah­ren hat, darf laut Spreng­stoff­ge­setz Rake­ten und Böl­ler nur im Zeit­raum vom 31. Dezem­ber 00.00 Uhr bis 1. Janu­ar 24.00 Uhr abfeu­ern; sofern die Gemein­de oder Stadt kei­ne eige­ne Ver­ord­nung mit Ein­schrän­kun­gen dazu erlas­sen hat.

Nach­dem von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr auch an Sil­ve­ster eine Aus­gangs­sper­re gilt, ist das Abbren­nen von pyro­tech­ni­schen Gegen­stän­den der Kate­go­rie F2 in die­sem Jahr jedoch nur auf dem eige­nen Grund­stück möglich.

Ein Abbren­nen auf öffent­li­chen Plät­zen, Stra­ßen oder dem Bür­ger­steig vor dem Haus ist wegen der Aus­gangs­sper­re nicht möglich.

Grund für die­se Rege­lun­gen ist die Sor­ge, dass es durch Böl­ler zu mehr Ver­let­zun­gen kom­men könn­te. Die Kli­ni­ken sol­len in der aktu­el­len Coro­na-Lage nicht zusätz­lich bela­stet werden.