BLSV infor­miert: Neu­es Steu­er­ge­setz zur Ent­la­stung des Ehrenamts

In der aktu­el­len Situa­ti­on der Coro­na-Pan­de­mie gilt mehr denn je: Das Enga­ge­ment von rund 300.000 ehren­amt­lich Täti­gen im baye­ri­schen Sport ist die Grund­vor­aus­set­zung für den Sport­be­trieb. Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2020 schafft nun zusätz­li­che Ent­la­stung für das Ehrenamt.

„Die Coro­na-Pan­de­mie mit ihren Fol­gen für unse­re Ver­ei­ne und Sport­fach­ver­bän­de wird uns auch im kom­men­den Jahr noch beschäf­ti­gen. Daher sind steu­er­li­che Erleich­te­run­gen in der aktu­el­len Situa­ti­on über­le­bens­wich­tig und ein ech­ter Schub für unser Ehren­amt“, kom­men­tier­te Prä­si­di­ums­mit­glied Udo Egle­der nach dem BLSV-Ver­bands­aus­schuss im Novem­ber die ange­kün­dig­ten Erleich­te­run­gen für das Ehren­amt im Rah­men eines neu­en Steu­er­ge­set­zes. Die­ses wur­de jetzt durch den Bun­des­tag ver­ab­schie­det und beinhal­tet eine deut­li­che Stär­kung des gemein­nüt­zi­gen Sektors.

So wird im Rah­men des neu­en Steu­er­ge­set­zes unter ande­rem der Übungs­lei­ter­frei­be­trag von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehren­amts­pau­scha­le von 720 auf 840 Euro erhöht. Eben­so wird die Gren­ze für den ver­ein­fach­ten Nach­weis von Zuwen­dungs­be­stä­ti­gun­gen (sog. „Spen­den­quit­tun­gen“) von 200 auf 300 Euro erhöht. Dies beinhal­tet, dass für die steu­er­li­che Aner­ken­nung der Kon­to­aus­zug beim Spen­der als Beleg aus­rei­chend ist. Dar­über hin­aus wird die Besteue­rungs­frei­gren­ze für den wirt­schaft­li­chen Geschäfts­be­trieb von 35.000 auf 45.000 Euro erhöht.

BLSV-Prä­si­dent Jörg Ammon: „In die­ser schwie­ri­gen Zeit, in der unse­re Sport­le­rin­nen und Sport­ler ihre Lei­den­schaft nur ein­ge­schränkt aus­üben kön­nen, sind Erleich­te­run­gen für das Ehren­amt umso wich­ti­ger. Das neue Steu­er­ge­setz lei­stet hier einen gro­ßen Bei­trag, ich bedan­ke mich im Namen unse­res Ver­bands bei der Poli­tik für die­sen wich­ti­gen Schritt. Für die­se sehr erfreu­li­chen Ent­wick­lun­gen set­zen wir uns als BLSV seit Lan­gem ein und wer­den das auch zukünf­tig tun.“

BLSV-Initia­ti­ven zur Stär­kung des Ehrenamts

Flan­kie­rend zu den steu­er­li­chen Erleich­te­run­gen setzt sich der BLSV auch mit eige­nen Initia­ti­ven für das Ehren­amt ein. Hier­zu gehö­ren Pro­jek­te wie ein spe­zi­el­les Men­to­ring-Pro­gramm zur För­de­rung des ehren­amt­li­chen Nach­wuch­ses oder der BLSV-Ehren­amts­preis, den der Ver­band in jedem Jahr unter der Schirm­herr­schaft des Baye­ri­schen Sozi­al­mi­ni­ste­ri­ums ver­an­stal­tet. In die Zukunft weist außer­dem die kosten­lo­se digi­ta­le Platt­form BLSVdi­gi­tal, über die Sport­ver­ei­ne ihr Ver­eins­ma­nage­ment ent­schei­dend ver­ein­fa­chen und opti­mie­ren können.

Am 26. Janu­ar, 2. Febru­ar und 11. Febru­ar 2021 fin­den jeweils um 18:30 Uhr kosten­lo­se „BLSV direkt“ Online-Ver­an­stal­tun­gen zu den Neu­re­ge­lun­gen statt, die­se kön­nen über das BLSV-QualiNet unter www​.blsv​-qualinet​.de gebucht wer­den (Stich­wort „direkt“).

Mehr Infor­ma­tio­nen gibt es im BLSV Ser­vice-Cen­ter unter der Tel. 089/15702–400 sowie unter der Mail­adres­se service@​blsv.​de.