Stadt Bam­berg: Neue All­ge­mein­ver­fü­gung gilt bis 10.01.2021

Corona Maske Symbolbild

Mas­ken­pflicht und Alko­hol­kon­sum­ver­bot in der Innen­stadt blei­ben bestehen

Im Zuge der 11. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung wur­de die All­ge­mein­ver­fü­gung der Stadt Bam­berg aktua­li­siert. Sie gilt bis zum 10.01.2021.

Die städ­ti­sche All­ge­mein­ver­fü­gung zur Fest­le­gung der zen­tra­len Begeg­nungs­flä­chen in der Innen­stadt sowie der son­sti­gen öffent­li­chen Orte unter frei­em Him­mel, an denen sich Men­schen ent­we­der auf engem Raum oder nicht nur vor­über­ge­hend auf­hal­ten, wird dadurch an die Dau­er des bun­des­wei­ten Lock­downs ange­passt. Der Gel­tungs­be­reich, in dem in der Stadt Bam­berg ein Mund-Nasen-Schutz getra­gen wer­den muss, bleibt unver­än­dert. Eben­falls bestehen bleibt ein gene­rel­les Alko­hol­ver­bot im öffent­li­chen Raum, das bereits seit der vor­her­ge­hen­den Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung gere­gelt ist.

Die Mas­ken­pflicht erstreckt sich auf den gesam­ten öffent­lich zugäng­li­chen Raum, also auch Geh­stei­ge und Hauswände.

Die neue All­ge­mein­ver­fü­gung ist mit Wir­kung zum 19.12.2020 in Kraft getre­ten. Die vor­he­ri­ge All­ge­mein­ver­fü­gung der Stadt Bam­berg vom 11.12.2020 ist damit aufgehoben.

Alle Infor­ma­tio­nen sowie die All­ge­mein­ver­fü­gung im Wort­laut sind unter www​.stadt​.bam​berg​.de/​c​o​r​ona abrufbar.