iKra­tos infor­miert: „Neue Reform des Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Geset­zes 2021“

End­lich tut sich etwas: Der Bun­des­tag berät zu einer neu­en Reform des EEG

Auch wenn der All­tag gefühlt nur noch von The­men rund um das neu­ar­ti­ge Coro­na Virus bestimmt wird, darf die Poli­tik auch älte­re The­men nicht aus dem Auge ver­lie­ren. Hier­zu zählt unter ande­rem das Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz (EEG). Jetzt wird es eine neue Reform des EEG’s geben.

Ziel der lang dis­ku­tier­ten EEG Reform ist es sowohl die gewerb­li­chen, als auch die pri­va­ten Inve­sto­ren der erneu­er­ba­ren Ener­gien wei­ter zu för­dern. Die Ände­run­gen sol­len bereits zum 01.Januar 2021 in Kraft tre­ten, nach­dem das Gesetz am 17. und 18.12.2020 vom Bun­des­tag und Bun­des­rat ange­nom­men wer­den soll.

Der neue Geset­zes­ent­wurf beschäf­tigt sich vor allem mit Ände­run­gen zu den The­men Wind­kraft und Solar­ener­gie. Im Bereich der Solar­ener­gie sol­len unter­and­e­rem die Anla­gen bis 2030 ins­ge­samt 100 Giga­watt errei­chen, aktu­ell sind es 52 Giga­watt. Ein wich­ti­ges Ziel für die Pio­nie­re der Solar­ener­gie ist vor allem, dass ver­hin­dert wer­den soll, dass alte Anla­gen vom Netz gehen. Eben­so sol­len Pri­vat­an­la­gen bis zu 30 kWp nun EEG-Umla­gen frei sein.
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Sobald das Gesetz durch den Bun­des­rat und Bun­des­tag ange­nom­men wur­de, wer­den dann alle Neue­run­gen genau­er bekannt gege­ben. Es scheint aber zumin­dest schon ein­mal ein Weg in die rich­ti­ge Rich­tung zu sein.