Bay­ern: Solar­strom: Bestehen­de Anla­gen ein­tra­gen – Frist zur Regi­strie­rung im Markt­stamm­da­ten­re­gi­ster bis Ende Januar

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Wer pri­vat Strom erzeugt und ins Netz ein­speist, muss sei­ne Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge, sein Block­heiz­kraft­werk und gege­be­nen­falls sei­nen Bat­te­rie­spei­cher in das Markt­stamm­da­ten­re­gi­ster ein­tra­gen. Dar­auf weist die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern hin. Dabei ist es egal, ob es sich um neue oder bestehen­de Anla­gen han­delt. Das gilt auch, wenn eine bestehen­de Anla­ge bereits an ande­ren Stel­len regi­striert ist. Wird zusätz­lich ein Bat­te­rie­spei­cher für die Eigen­ver­sor­gung genutzt, muss auch die­ser erfasst werden.

„Eine neu in Betrieb genom­me­ne Anla­ge muss inner­halb eines Monats online in das Markt­stamm­da­ten­re­gi­ster ein­ge­tra­gen wer­den“, erläu­tert die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Für bereits lau­fen­de Anla­gen gilt eine Frist bis Ende Janu­ar 2021. Je nach Anla­gen­art wer­den unter­schied­li­che tech­ni­sche Daten abge­fragt. Damit schon bei der Regi­strie­rung alle benö­tig­ten Daten zur Hand sind, stellt die Bun­des­netz­agen­tur zur Vor­be­rei­tung Regi­strie­rungs­hil­fen bereit. Eini­ge Anga­ben kön­nen auch noch nach der Regi­strie­rung gemacht werden.

„Wer sei­ne Anla­ge nicht frist­ge­recht ein­trägt, ver­liert einen Teil sei­nes Anspruchs auf EEG-Ver­gü­tung und erhält nicht das kom­plet­te Geld für den ein­ge­spei­sten Strom“, so die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Des­halb ist der Ein­trag unver­zicht­bar.“ Auch Anla­gen, deren Strom nicht ver­gü­tet wird, sind ein­zu­tra­gen. Sonst kann ein Buß­geld dro­hen. Das Regi­ster ist unter www​.markt​stamm​da​ten​re​gi​ster​.de zu finden.

Wer Fra­gen rund um das The­ma Solar­ener­gie hat, kann sich an die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le wen­den. Ter­mi­ne kön­nen unter der kosten­lo­sen Tele­fon­num­mer 0800 – 809 802 400 ver­ein­bart wer­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es auf www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-ener​gie​be​ra​tung​.de. Die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le ist kosten­los und wird durch das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie gefördert.