State­ment der AfD Ober­fran­ken zur aktu­el­len Lockdown-Krise

Der Umgang von Bun­des­re­gie­rung und Lan­des­re­gie­run­gen mit dem Virus Sars-Cov‑2 stellt ein Staats­ver­sa­gen dar. Wäh­rend um die Jah­res­wen­de 2019/20 erste auf­klä­ren­de Maß­nah­men unter­las­sen wur­den, erfolg­te ab März eine panik­ar­ti­ge, unver­hält­nis­mä­ßi­ge und mit ein­sei­ti­gen Daten unter­füt­ter­te Reak­ti­on. Eine mäßi­ge Virus-Kri­se wur­de in eine astro­no­mi­sche Wirt­schafts-Kri­se überführt.

Die AfD Ober­fran­ken als letz­te ratio­na­le bür­ger­li­che Kraft in der Regi­on for­dert daher:

1. Einen Unter­su­chungs­aus­schuss auf Bun­des- und Lan­des­ebe­ne in Bay­ern ins­be­son­de­re zu der spä­ten und dann unver­hält­nis­mä­ßi­gen Reak­ti­on auf ein unbe­kann­tes Virus sowie die Ent­schei­dungs­grund­la­gen, wel­che her­an­ge­zo­gen wurden.

2. Kei­ne Ein­füh­rung eines zwin­gen­den Gesund­heits­aus­wei­ses oder son­sti­gen de fac­to Zulas­sungs­be­schrän­kun­gen. Auch Mit­ar­bei­ter in beson­ders gefähr­de­ten Ein­rich­tun­gen haben ein Recht auf abschlie­ßend geprüf­te Impfstoffe.

3. Um Daten­schutz und Pri­vat­sphä­re wei­ter­hin sicher­zu­stel­len, kei­ne direk­te oder indi­rek­te Ver­pflich­tung zur Nut­zung der „Coro­na-App“.

4. Kein all­ge­mei­ner Zwang zu Imp­fun­gen. Ent­schei­dun­gen jedes ein­zel­nen Bür­gers respek­tie­ren, um das Recht auf freie Berufs­aus­übung, freie Berufs­wahl und son­sti­ge Grund­rech­te laut Grund­ge­setz zu wahren.

5. Kein wei­te­rer pani­scher „Fest­tags-Lock­down“ auf Kosten der Wirt­schaft, ins­be­son­de­re des Ein­zel­han­dels. Das christ­lich-abend­län­di­sche Fami­li­en­bild darf nicht ange­grif­fen werden.

6. Maß­vol­ler Schutz der wirk­lich gefähr­de­ten Krei­se wie bei schwe­ren Grippewellen.

Schlie­ßun­gen nur anhand die­ser Einschätzung.

7. Grund­sätz­li­ches Wie­der­her­stel­len eines gere­gel­ten Prä­senz­un­ter­richts an Schulen.

8. Auf den zur Ver­fü­gung ste­hen­den Infor­ma­ti­ons­ka­nä­len Maß­nah­men stets in Bezug zu bis­he­ri­gen schwe­ren Grip­pe­wel­len set­zen. Auf­klä­rung statt Panikmache.

9. Ein­be­zie­hung aller wis­sen­schaft­lich fun­dier­ten Mei­nun­gen bei Ana­ly­se und Reaktion.

10. Rück­kehr zu markt­wirt­schaft­li­chen Zustän­den. Kein maß­lo­ses Ver­tei­len von Staats­geld für die Recht­fer­ti­gung von unver­hält­nis­mä­ßi­gen Schlie­ßun­gen. Scha­dens­aus­gleich für bis­her erlit­te­ne Ein­bu­ßen vorbehalten.

11. Kei­ne wei­te­re Insol­venz­ver­schlep­pung durch Schön­rech­nen und Insol­venz­an­trags- Aus­set­zun­gen. Kei­nen wei­te­ren 3. Lock­down für die deut­sche Wirt­schaft zum Vor­teil inter­na­tio­na­ler Großkonzerne.

12. Kein Betrei­ben einer euro­päi­schen Schul­den­uni­on durch die Hin­ter­tü­re anläss­lich der Lockdown-Krise.

13. Her­un­ter­fah­ren der Zah­lun­gen an die Euro­päi­sche Uni­on auf­grund der hor­ren­den, lock­down­be­ding­ten Staatsverschuldung.