Bay­reu­ther Betreu­ungs­stel­le berät zum The­ma Vorsorgevollmacht

Krank­heit, Unfall oder alters­be­ding­te Ein­schrän­kun­gen kön­nen dazu füh­ren, dass man sei­ne eige­nen Ange­le­gen­hei­ten nicht mehr regeln kann. Die Betreu­ungs­stel­le der Stadt Bay­reuth rät daher, sich früh­zei­tig mit dem The­ma Vor­sor­ge zu beschäf­ti­gen, denn die weit ver­brei­te­te Erwar­tung, dass Ange­hö­ri­ge, ins­be­son­de­re Ehe­part­ner, die recht­li­che Ver­tre­tung für den Betrof­fe­nen auto­ma­tisch über­neh­men, geht oft an der Rea­li­tät vorbei.

Die recht­li­che Ver­tre­tung, beson­ders gegen­über Behör­den, Ärz­ten und Ban­ken, regelt in Deutsch­land ent­we­der eine Vor­sor­ge­voll­macht oder eine vom Betreu­ungs­ge­richt ein­ge­rich­te­te Betreu­ung. Zwi­schen Vollmachtnehmer/​in und Vollmachtgeber/​in soll­te ein sehr gro­ßes Ver­trau­en bestehen. Der Voll­macht­neh­mer muss die Inter­es­sen des Voll­macht­ge­bers ver­tre­ten. In die­sem Zusam­men­hang soll­te auch an die Erstel­lung einer wirk­sa­men Pati­en­ten­ver­fü­gung gedacht werden.

Die Betreu­ungs­stel­le der Stadt Bay­reuth berät ger­ne über die­se sen­si­ble The­ma­tik. Sie steht unter den Ruf­num­mern 0921 251535 und 251485 auch für tele­fo­ni­sche Aus­künf­te zur Ver­fü­gung. Vor­drucke für Vor­sor­ge­voll­mach­ten gibt es bei den Betreu­ungs­stel­len von Stadt und Land­kreis oder auf der Home­page des Baye­ri­schen Justizministeriums.