Tipps & Tricks: Gewähr­lei­stungs­rech­te sol­len leich­ter durch­setz­bar sein

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Dis­kus­si­ons­ver­an­stal­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­len zu neu­en Rege­lun­gen bei digi­ta­len Produkten

Wel­che Erwar­tung haben Ver­brau­cher an Gewähr­lei­stungs­rech­te? Unter die­sem Titel haben die Ver­brau­cher­zen­tra­len am 1. Dezem­ber zu einer Online-Ver­an­stal­tung ein­ge­la­den. Mit Gästen aus Poli­tik, Wis­sen­schaft und Han­del dis­ku­tier­ten die Ver­brau­cher­schüt­zer über neue Rege­lun­gen, die die Rech­te der Ver­brau­cher unter ande­rem beim Kauf von Soft­ware, Apps und wei­te­ren digi­ta­len Pro­duk­ten ver­bes­sern sol­len. Im Ergeb­nis war man sich einig, dass die Posi­ti­on der Ver­brau­cher gestärkt wer­den muss. Unter­schied­li­che Auf­fas­sun­gen gab es jedoch über die Dau­er der Gewähr­lei­stungs­frist und zur Update-Pflicht. Die Ver­brau­cher­zen­tra­len sehen zudem die Not­wen­dig­keit, den Her­stel­ler für Soft­ware-Updates mit zu verpflichten.

Reprä­sen­ta­ti­ve Umfrage

Im Vor­feld der Ver­an­stal­tung hat­ten die Ver­brau­cher­zen­tra­len eine reprä­sen­ta­ti­ve Umfra­ge zu den Erwar­tun­gen und Wün­schen der Kun­den an ihre Gewähr­lei­stungs­rech­te durch­ge­führt. Anlass dafür ist, dass aktu­ell EU-Richt­li­ni­en zur Bereit­stel­lung digi­ta­ler Inhal­te und Dienst­lei­stun­gen sowie für Waren­käu­fe all­ge­mein vom Gesetz­ge­ber umge­setzt wer­den. „Die Umfra­ge zeigt, dass vie­le Ver­brau­cher sich für ver­schie­de­ne Pro­duk­te unter­schied­li­che Gewähr­lei­stungs­fri­sten wün­schen,“ sag­te Tat­ja­na Halm, Lei­te­rin des Refe­rats Markt und Recht der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Aus der Bera­tungs­pra­xis kön­nen wir außer­dem bestä­ti­gen, dass vor allem bei digi­ta­len Pro­duk­ten für Rechts­klar­heit gesorgt wer­den muss. Wir begrü­ßen daher, dass neue Rege­lun­gen geschaf­fen werden.“

Neue EU-Richt­li­nie soll Wir­kung zeigen

Der Ein­la­dung der Ver­brau­cher­zen­tra­len gefolgt ist Rita Hagl-Kehl, Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin im Bun­des­mi­ni­ste­ri­um der Justiz und für Ver­brau­cher­schutz (BMJV). Sie beton­te in ihrem Gruß­wort: „Es ist ärger­lich, wenn Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher Apps und Soft­ware nach kur­zer Zeit nicht mehr (sicher) nut­zen kön­nen und gezwun­gen sind, Geld für Updates oder neue Gerä­te aus­zu­ge­ben. Künf­tig wer­den wir Ver­käu­fer ver­pflich­ten, funk­ti­ons­er­hal­ten­de Updates und Sicher­heits­up­dates kosten­los zur Ver­fü­gung zu stel­len. Unse­re Umset­zung der EU-Richt­li­ni­en wird den Schutz der Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher vor allem im Hin­blick auf digi­ta­le Pro­duk­te erwei­tern und die Durch­set­zung der Gewähr­lei­stungs­rech­te erleichtern.“

In einem Impuls­vor­trag brach­te Dr. Ger­hard Schom­burg sei­ne Sicht zur „Stär­kung der Rech­te der Ver­brau­cher durch die Richt­li­nie Waren­kauf“ ein. Dar­in wird unter ande­rem der Män­gel­be­griff neu gestal­tet. Der Exper­te lei­tet das Refe­rat Schuld­recht beim BMJV. Prof. Dr. Mar­tin Schmidt-Kes­sel, Inha­ber des Lehr­stuhls für Deut­sches und Euro­päi­sches Ver­brau­cher­recht an der Uni­ver­si­tät Bay­reuth, sprach in sei­nem Vor­trag über die „Bestim­mung der ver­nünf­ti­gen Ver­brau­cher­er­war­tun­gen“. Dies bezog sich auf die Umset­zung der Richt­li­nie Digi­ta­le Inhal­te und ins­be­son­de­re der Update-Pflicht. Bei­de Impuls­vor­trä­ge lei­te­ten einen leb­haf­ten Dia­log ein, wie die neue Richt­li­nie aus­ge­stal­tet wer­den soll. Sicht­lich kon­tro­vers waren unter ande­rem die Stand­punk­te zu den Gewährleistungspflichten.

Gewähr­lei­stungs­rech­te an die Halt­bar­keit des Pro­duk­tes knüpfen 

Es zeig­te sich in der Dis­kus­si­on auch, dass die­se Rege­lun­gen nur ein Anfang sein kön­nen und so man­ches unge­klärt geblie­ben ist. So sah Michae­la Schrö­der, Lei­te­rin Team Recht und Han­del beim Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band noch in eini­gen Punk­ten Ver­bes­se­rungs­be­darf und for­der­te: „Finn­land und die Nie­der­lan­de haben es längst vor­ge­macht. Jetzt muss die Bun­des­re­gie­rung nach­zie­hen und den Gestal­tungs­spiel­raum bei der Umset­zung der EU-Waren­han­dels-Richt­li­nie nut­zen. Gewähr­lei­stungs­fri­sten soll­ten nicht län­ger starr für alle Pro­duk­te gleich gel­ten, son­dern an die übli­che Halt­bar­keit des Pro­dukts anknüp­fen. Dafür müs­sen die Her­stel­ler bezie­hungs­wei­se Ver­käu­fer ver­pflich­tet wer­den, die Lebens­dau­er der Pro­duk­te anzu­ge­ben. Für Ver­brau­cher wäre das ein ech­ter Mehr­wert und wür­de auch bei man­cher Kauf­ent­schei­dung helfen.“

Einig waren sich die Ver­brau­cher­schüt­zer dabei, dass auch der Her­stel­ler bei den Updates ver­pflich­tet wer­den soll. Er habe den Zugriff auf das Pro­dukt und die geeig­ne­ten Res­sour­cen, sodass er die Update­pflicht am besten umset­zen kann.

Die Ver­an­stal­tung fand statt im Rah­men des Pro­jekts „Wirt­schaft­li­cher Ver­brau­cher­schutz“. Es han­delt sich um ein Bun­des­pro­jekt aller Ver­brau­cher­zen­tra­len und wird geför­dert von Bun­des­mi­ni­ste­ri­um der Justiz und für Verbraucherschutz.