Aus­wei­sung wei­te­rer Natur­wäl­der – auch in Oberfranken

„Weih­nachts­ge­schenk für Bay­erns Natur“

Mit der Ein­rich­tung von wei­te­ren Natur­wäl­dern im Staats­wald setzt die Regie­rung einen Teil des neu­en Arten­schutz­ge­set­zes um – wei­te­re Flä­chen in außer­al­pi­nen Laub­wäl­dern erforderlich

Der LBV begrüßt die Ankün­di­gung von Staats­mi­ni­ste­rin Michae­la Kani­ber, wei­te­re 58.000 Hekt­ar Staats­wald rechts­ver­bind­lich aus der forst­wirt­schaft­li­chen Nut­zung zu neh­men und dort Natur Natur sein zu las­sen: „Wir sind begei­stert. Das ist ein ech­tes Weih­nachts­ge­schenk fürs Bay­erns Natur“, so der LBV-Vor­sit­zen­de Dr. Nor­bert Schäf­fer. „Mit zehn Pro­zent nut­zungs­frei­er Wäl­der auf Staats­grund gehört Bay­ern in die­sem Bereich nun zur Spit­ze in Deutsch­land.“ Damit setzt die Staats­re­gie­rung ihre Ankün­di­gung für mehr Natur­schutz im Staats­wald kon­kret um, die ein Ergeb­nis des Run­den Tisches für mehr Arten­viel­falt war. Bis­lang gab es dazu nur Absichts­er­klä­run­gen zur im Som­mer gemel­de­ten Aus­wei­sung der 6.000 Hekt­ar hoch­wer­ti­ger Wäl­der u.a. an der Isar, der Donau oder im Stei­ger­wald. „Das Volks­be­geh­ren trägt Früch­te. Durch die­sen Schritt erfüllt die Staats­re­gie­rung einen Teil der Beschlüs­se, die im Begleit­ge­setz zum Volks­be­geh­ren für mehr Arten­viel­falt ange­kün­digt wur­de. Der Grund­stein für die Aus­wei­sung der Natur­wäl­der wur­de also durch das erfolg­rei­che Volks­be­geh­ren gelegt“, freut sich Nor­bert Schäf­fer. Der LBV setzt sich als Natur­schutz­ver­band bereits seit Jahr­zehn­ten für das nun erreich­te Ziel von zehn Pro­zent nut­zungs­frei­er Flä­chen im Staats­wald ein.

Vie­le der Wald­flä­chen, die nun einen ver­bind­li­chen Rechts­sta­tus als Natur­wäl­der erhal­ten, waren von den Baye­ri­schen Staats­for­sten (BaySF) schon vor­her aus der forst­wirt­schaft­li­chen Nut­zung genom­men wor­den. So erhal­ten jetzt jedoch ins­be­son­de­re die alten, soge­nann­ten Klas­se-1-Wäl­der einen rechts­ver­bind­li­chen Schutz, der vor­her nur durch eine Art Selbst­ver­pflich­tung der BaySF gege­ben war. Aber es gibt auch bis­lang forst­wirt­schaft­lich genutz­te Flä­chen, die nun aus der Nut­zung genom­men und gezielt der Natur über­las­sen wer­den. So begrüßt der LBV ins­be­son­de­re die Aus­wei­sung grö­ße­rer Wäl­der wie zum Bei­spiel um die Basi­li­ka Vier­zehn­hei­li­gen oder längs der Iller. „Auch die neu gewon­ne­ne Nut­zungs­frei­heit von Wäl­dern im Ammer­ge­bir­ge, wel­ches einen euro­päi­schen Schutz­sta­tus als FFH- und Vogel­schutz­ge­biet hat und als Natur­schutz­ge­biet aus­ge­wie­sen ist, bedeu­tet eine neue Qua­li­tät für die­se Gebie­te“, so der LBV-Vorsitzende.

Wei­te­re Groß­schutz­ge­bie­te feh­len noch

Der LBV legt gro­ßen Wert dar­auf, dass wich­ti­ge natur­schutz­fach­li­che Erhal­tungs­zie­le bei der Aus­wei­sung von Natur­wäl­dern im Vor­der­grund zu ste­hen haben. Vie­le Arten benö­ti­gen aus­ge­dehn­te Lebens­räu­me. Noch gibt es in Bay­ern vie­le Laub­wäl­der im Flach­land und in den Mit­tel­ge­bir­gen ohne aus­rei­chend gro­ße Schutz­flä­chen. Des­halb for­dert der LBV bei aller Freu­de über die neu­en Schutz­ge­bie­te die Staats­re­gie­rung dazu auf, ins­be­son­de­re in Spes­sart und Stei­ger­wald bei der Aus­wei­sung zusam­men­hän­gen­der nut­zungs­frei­er Natur­wäl­der wei­te­re Anstren­gun­gen zu unternehmen.