Rat­haus­Re­port der Stadt Erlan­gen vom 25. Novem­ber 2020

Bean­tra­gung oder Ver­län­ge­rung des ErlangenPasses

Auf­grund der aktu­el­len Situa­ti­on kann der Erlan­gen­Pass im städ­ti­schen Sozi­al­amt bis auf wei­te­res nur noch per Post bean­tragt oder ver­län­gert wer­den. Für die Erst­be­an­tra­gung muss das Antrags­for­mu­lar mit dem ent­spre­chen­den Nach­weis (z. B. aktu­el­ler Lei­stungs­be­scheid) an die Stadt Erlan­gen, Sozi­al­amt, 91051 Erlan­gen gesen­det oder in den Rat­haus-Brief­ka­sten gewor­fen wer­den. Eine Bean­tra­gung per E‑Mail ist eben­falls mög­lich. Das Antrags­for­mu­lar ist am Info­tre­sen im Rat­haus erhält­lich oder kann im Inter­net her­un­ter­ge­la­den wer­den (www​.erlan​gen​pass​.de).

Für die Ver­län­ge­rung ist neben dem aktu­el­len Nach­weis (z. B. Bescheid für 2021) auch die Zusen­dung des bis­he­ri­gen Erlan­gen­Pas­ses not­wen­dig. Ein sepa­ra­ter Antrag ist für die Ver­län­ge­rung nicht erfor­der­lich. Ori­gi­nal­un­ter­la­gen sowie der Erlan­gen­Pass samt Info­blatt wer­den dann umge­hend nach der Bear­bei­tung per Post zurück­ge­sen­det. Auf Wunsch wird auch die Bro­schü­re „Gut bera­ten – gün­stig leben“ bei­gelegt. Für wei­te­re Fra­gen ste­hen die zustän­di­gen Sach­be­ar­bei­te­rin­nen und ‑bear­bei­ter des Sozi­al­amts ger­ne tele­fo­nisch zur Ver­fü­gung (Buch­sta­be „A‑Go“ 09131 86–2459; Buch­sta­be „Gp-Mo“ ‑1930; Buch­sta­be „Mp-We“ ‑1932; Buch­sta­be „Wf‑Z“ ‑2539).

Halb­sei­ti­ge Sper­rung und Ein­bahn­stra­ßen­re­ge­lung noch länger

In der Stra­ße Am Weich­sel­gar­ten in Ten­nen­lo­he muss zwi­schen Wet­ter­kreuz und Reut­le­ser Weg (Höhe Anwe­sen Nr. 9) noch bis vor­aus­sicht­lich 18. Dezem­ber halb­sei­tig gesperrt wer­den, in öst­li­che Rich­tung wur­de eine Ein­bahn­stra­ßen­re­ge­lung ein­ge­rich­tet. Wie das Refe­rat für Pla­nen und Bau­en der Stadt mit­teilt, fin­den dort Bau­ar­bei­ten für ein Park­haus statt. Eine ent­spre­chen­de Umlei­tung ist eingerichtet.